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Experten-Antwort

Kontenklärung/Ausbildungssuche nach dem Abitur

von Anja197729.01.2016 | 08:19
1929 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir fehlen in meiner Kontenübersicht Zeiten der Ausbildungssuche (17.06.1997-31.01.98 ), diese Lücke würde ich gerne schließen, nur leider habe ich bisher Schwierigkeiten es zu beweisen. Ich habe bereits vor ca 10 Jahren, damals erhielt ich die erste Kontenübersicht, versucht bei der Arbeitsagentur Unterlagen zu erhalten. Leider mit der Aussage, die Akten stehen im Keller, es gibt keine computergestützten Unterlagen und somit könne man mir nichts ausstellen. Ich habe 2015 noch einen Versuch gestartet, leider wieder ohne Erfolg, jedoch mit dem Hinweis, die damalige Krankenversicherung um Rat zu fragen. Dies tat ich dann, nun liegt mir ein Schreiben vor, welches zumindest beweist, dass ich familienversichert war. Kann ich dies dem Rentenversicherungsamt vorlegen, oder werden andere Angaben benötigt? Ich würde gerne, wenn es den möglich ist, direkt mit vollständigen und richtigen Unterlagen zur Rentenversicherung gehen. Nützt es überhaupt oder macht es keinen finanziellen Unterschied bzw. Unterschied in den Wartezeiten, wenn ich diese Lücke schließe? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Anja1977,

als ausbildungsuchend gelten Personen, die über die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) eine Berufsausbildung suchen. Diese Zeiten sind als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, wenn sie

nach Vollendung des 17. Lebensjahres zurückgelegt wurden,

eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen haben (Tatbestand der Unterbrechung nicht erforderlich zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr),

mindestens einen Kalendermonat angedauert haben und

nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind.

Diese Zeiten wirken sich auf die Höhe der Rente und auf die Wartezeiten aus. Um diese Zeiten nachweisen zu können, benötigen Sie allerdings eine Bescheinigung über die Ausbildungssuche von der Agentur für Arbeit ( Arbeitsamt). Eine Bescheinigung der Krankenkasse, dass Sie in diesem Zeitraum familienversichert waren, reicht nicht aus.

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5 Antworten

=//=am 29.01.2016 | 09:46
Als einzigen Nachweis würde ich noch Bewerbungsschreiben bei verschiedenen Arbeitgebern/Lehrfirmen sehen. Ob Sie solche Nachweise noch haben, ist allerdings fraglich. Die Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Ausbildungssuche wird wohl sonst nicht möglich sein.
W*lfgangam 29.01.2016 | 20:50
Zitat von Anja1977 anzeigen
Hallo Anja1977, der 'Wert' dieser Zeit bewegt sich nahe dem absoluten Nullpunkt. Zählt als Anrechnungszeit nur zu der Wartezeit von 35 Jahren (ist reichlich Zeit, die aktuell bis Alter 63 durch Arbeit zu erreichen). Bewertet als unmittelbar rentenerhöhende Zeit wird sie nicht. Schließt zwar Versicherungslücken (sieht schön aus) und kann über diesen Weg/Lückenschluss Einfluss auf den Durchschnittswert aller Zeiten haben ...im Normalfall nicht. In akademischen Fallkonstruktionen zur EM-Rente könnte diese Zeit Bedeutung im Rahmen der Sonderwartezeit erlangen. Schauen Sie sich dazu auch diesen etwas angestaubten Beitrag an, wo sogar per eigener Erklärung die Ausbildungssuche anerkannt werden kann. Die alten Links in die Arbeitsanweisungen der DRV funktionieren nicht mehr - müsste man/frau sich neu auf die Suche/Verifizierung machen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp Tipp daher: versuchen Sie diese Zeit daher in Ihr Rentenkonto reinzubringen – über den Nutzen machen Sie sich heute keine Gedanken ...drin ist drin. Gruß w.
Anja1977am 02.02.2016 | 21:43
Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten! W*lfgang, leider kann ich diese Arbeitsanweisung, in der man selbst den Nachweis über die Ausbildungssuche stellen kann, nicht finden (ich bin einige SGB und §§ durchgegangen, leider funktioniert auch die "Suche" nicht so, wie es vielleicht sein sollte). Lieber Experte, wie kann ich diesen Nachweis von der Arbeitsagentur erhalten, wenn man mir telefonisch vermittelt, es gibt aus dem Jahre 1997 keine Nachweise mehr? Ich könnte noch versuchen bei der KK zu erfragen, ob man mir ein Schreiben erstellt, in dem klar hervor geht, dass von mir keine Sozialabgaben abgeführt wurden und ich eben, wie schon geschehen, familienversichert war. Durch Ihren Hinweis mit der Ausbildungssuche durch das Arbeitsamt bin ich nun etwas verunsichert. Ich meine mich zu erinnern, dass ich die Ausbildungsstellen beim damaligen BiZ erhalten habe, nicht beim Arbeitsamt. Ich kann mich nicht mehr zu 100% erinnern, ob es ggfs doch "nur" eine Arbeitssuche war, zumindest hat man mich gefragt, zu welchen Zeiten/Tage ich einsatzbereit wäre. Ist es richtig, dass diese 7 Monate nur Auswirkungen auf die Wartezeit haben? Bevor ich noch mehr Energie in die Sache stecke wäre es schon gut zu erfahren, ob es überhaupt Sinn macht. Vielen Dank und einen schönen Abend!
W*lfgangam 02.02.2016 | 22:38
Zitat von Anja1977 anzeigen
Anja1977, Sie lesen noch mal langsam diesen Satz nach: "der 'Wert' dieser Zeit bewegt sich nahe dem absoluten Nullpunkt. Zählt als Anrechnungszeit nur zu der Wartezeit von 35 Jahren (ist reichlich Zeit, die aktuell bis Alter 63 durch Arbeit zu erreichen). Bewertet als unmittelbar rentenerhöhende Zeit wird sie nicht. Schließt zwar Versicherungslücken (sieht schön aus) und kann über diesen Weg/Lückenschluss Einfluss auf den Durchschnittswert aller Zeiten haben ...im Normalfall nicht." Schließen Sie daher mit dieser Zeit/Lücke ab. Aus Ihrer/meiner Sicht hat sie keinen Nutzwert und ist für aktuelle Versicherungsansprüche bedeutungslos. > wie kann ich diesen Nachweis von der Arbeitsagentur erhalten, wenn man mir telefonisch vermittelt, es gibt aus dem Jahre 1997 keine Nachweise mehr? Gar nicht, die BA/AfA löscht Sie aus dem 'Konto', wenn Sie dort 5 (oder 2?) Jahre aus dem Datenbestand/Vermittlung raus sind. Die KK kann nicht die 'richtigen' Daten liefern, dort sind Sie nicht als _ausbildungssuchendes_ familienversichertes Mitglied erfasst worden. Gruß w.
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