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Experten-Antwort

Kopie des Berichtes Arbeitserprobung?

von Kristina27.05.2011 | 11:10
2718 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich habe an einer Arbeitserprobung teilgenommen, Träger dieser Leistung war die DRV. Es wurde darüber ein Bericht geschrieben, wie ich eingeschätzt werde. Nun habe ich Anfang der Woche mit meiner Reha-Beraterin der DRV telefoniert, um einen neuen Termin zu machen und bat sie dabei, mir eine Kopie des Berichtes zukommen zu lassen. Daraufhin meinte sie, dieser Bericht wäre nur für die DRV bestimmt, ich darf davon keine Abschrift haben. Aber beim Termin könnte ich mir den Bericht durchlesen. Kann ich auch da dann keine Kopie erhalten? Es geht doch in dem Bericht um mich und ich würde gerne eine Abschrift davon haben. Gibt es eine Möglichkeit??? Vielen Dank! Kristina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Fordern Sie bitte eine Kopie des Berichtes über die Arbeitserprobung schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger an. Sie haben dazu das Recht. Ansonsten könnten Sie ja auch Akteneinsicht beim Rentenversicherungsträger beantragen (§ 25 SGB X).

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6 Antworten

Kristinaam 27.05.2011 | 11:47
Hallo Doris52, vielen Dank für die Nachricht. Ich denke eigentlich schon, dass die DRV der Empfehlung aus dem Bericht folgen wird und damit kann ich auch gut leben. Aber trotzdem hätte ich gerne eine Kopie des Berichtes, auch wenn ich dagegen oder gegen die Entscheidung der DRV nicht vorgehen möchte. Wie mache ich das meiner Beraterin klar? Liebe Grüße, Kristina
Doris52am 27.05.2011 | 11:22
Hallo Kristina sie haben auf jeden Fall ein Anrecht auf diese Kopie. Ohne dieses Schreiben von der DRV können auch andere Stellen Ihnen nicht weiter helfen. In meinem Fall war es so: Wegen diesem Bericht der DRV habe ich später einen EM Rente erhalten.
Kristinaam 27.05.2011 | 12:40
Hallo Hermine, vielen Dank für Deine Antwort und Deine Erfahrungen. Was sagen denn die Experten von der DRV dazu? Darf ich den ganzen Bericht haben oder nicht? Danke! Kristina
Hermineam 27.05.2011 | 12:12
Hallo Kristina! Mich hat die DRV auch mal zu einer Arbeitserprobung geschickt. Danach hab ich eine Einladung von meinem REHA-Berater erhalten. Er hat dann mit mir zusammen den Bericht des BWF ausgewertet. Wusste auch nicht, dass er mir den evtl. hätte überlassen müssen?! Später hat mir dann die DRV auf meine schriftliche Anfrage hin auch nur ein einziges Gutachten aus dem gesamten Bericht in Fotokopie zugesandt. Ob Sie einen Anspruch auf das "Gesamtpaket" haben, wage ich daher doch etwas zu bezweifeln. Mit freundlichem Gruß ...Hermine
Neodymam 27.05.2011 | 13:05
Ihnen stehen grundsätzliche ALLE über Sie erstellen Unterlagen zu. Fordern Sie diese aber immer schriftlich bei der RV direkt an - nicht telefonisch. Wenn das nicht klappen sollte und sich die RV querstellt, t sofort Rechtsanwalt einschalten. der kriegt sicher alle Unterlagen in 2 Tagen...
Nixam 27.05.2011 | 13:17
Einfachste Methode, den Bericht zu erhalten: Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt und lassen Sie ihn den Bericht von der DRV anfordern. Ihr Arzt bekommt den Bericht auf alle Fälle auf Anforderung. Oder Sie schreiben selbst den RV-Träger an: Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte übersenden Sie den Bericht der ABE an meinen Hausarzt Dr. METT..... Dann muß der RV-Träger reagieren und den Bericht übersenden. Telefonisch und mündliche Anforderungen können immer abgewimmelt werden. Auf schriftliche Anforderungen muß der RV-Träger schriftlich reagieren. Viele Grüße Nix
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