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Koronare Herzerkrankung

von manmanman02.10.2009 | 21:10
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4 Antworten

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Ich leide seit 2005 an einer Koronaren Herzerkrankung. Meine Frage: Wird die Erkrankung bei der Berechnung der Regelaltersrente berücksichtigt?? Bin für jeden Tip dankbar. Gruss manmanman

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Berechnung der Rente sind die Versicherungszeiten sowie die Höhe des erzielten Arbeitseinkommens maßgebend. Die Art und die Schwere der Erkrankung sind für die meisten Alters- und Hinterbliebenenrente nicht ausschlaggebend. Sollten Sie als schwerbehinderter Mensch (mind. 50 %) anerkannt sein, kann ab erreichen der maßgebenden Altersgrenze die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden (vgl. auch die Beiträge von Wolfgang und mabu). Ein Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden. Für Sie könnten aber eventuell auch Leistungen zu medizinischen Rehabilitation in Frage kommen. Wenden Sie sich daher bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu einem persönlichen Beratungsgespräch.

3 Antworten

Wolfgangam 02.10.2009 | 21:35
Hallo manmanman, > Wird die Erkrankung bei der Berechnung der Regelaltersrente berücksichtigt?? für die Berechnung der Regelaltersrente - wie auch für die Berechnung jeder anderen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenrente ist nicht eine Art von Erkrankung maßgebend. Für die Berechnung/Höhe einer Rente sind einzig die zurückgelegten Versicherungszeiten entscheidend. Eine Erkrankung kann zur einer Erwerbsminderung(srente) führen, zu dieser Rentenart, ggf. zu einer Rente wegen Schwerbehinderung - für die Berechnung ...siehe oben. Gruß w.
mabuam 03.10.2009 | 12:46
Hallo, in Rentenfragen wird nicht eine Erkrankungsform berücksichtigt. Es muss zunächst der Weg über einen Schwerbehindertenantrag und Feststellung eines Behindertengrades gegangen werden. Dieser richtet sich nach den Sympthomen und den berufl. Beeinträchtigungen. Ein Schwerbehinderter (ab 50GdB) kann vorzeitig in Rente gehen. Die zweite Fragestellung: liegt eine Erwerbsminderungsform vor? Das bedeutet, ob man aufgrund der Erkrankung nur noch halbtags oder gar nicht mehr arbeitsfähig ist. Dies wird in aller Regel in einer Rehamaßnahme überprüft.
manmanmanam 03.10.2009 | 19:29
Hallo Wolfgang + mabu Ich bedanke mich recht herzlich für die schnellen Ratschläge. Gruss manmanman
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