Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAls Zuzahlung sind bei ener med. Rehamaßnahme (keine Anschlußheilbehandlung) grundsätzliche für längstens 42 Tage je 10,00 Euro zu zahlen. Im selben Kalenderjahr ggf. bereits geleisteter Eigenanteil zur stationären Krankenhausbehandlung wird angerechnet.
Ja, nee.... is klar....und wenn das Nettoentgelt EUR 1.022,-- nicht übersteigt. Ein schönes Wochenende NixDie kalendertägliche Zuzahlung bei einem Nettoentgelt ab EUR 1.200,-- beträglich EUR 10,--/Tag. Viele Grüsse NixErgänzung: Im Falle der Zahlung von Übergangsgeld (z.B. wegen Ablauf der Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers) entfällt die Zuzahlungsverpflichtung. Siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6726/SharedDocs/de/…
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