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Kosten Postrentendienst

von adi30.05.2007 | 13:51
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2 Antworten

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Was muss die DRV eigentlich an die Post jährlich je Rentenempfänger zahlen? Ist eigentlich mal ein Gutachten darüber erstellt worden, ob es nicht billiger wäre, wenn das die DRV selber machen würde? Als die Landesrundfunkanstalten vor über 30 Jahren für den Rundfunkgebühreneinzug die GEZ gründeten sparten sie Ausgaben in Millionenhöhe, die die Post bis dahin erhielt. Ähnlich würde es sich doch wahrscheinlich bei der Rentenauszahlung verhalten. Die Post wird die Auszahlung der Renten ja wohl nicht zum Selbstkostenpreis durchführen.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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1 Antworten

bekissam 30.05.2007 | 22:39
Die bisherige "Postrentendienstverordnung" benannte man wie folgt um: "Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung - RentSV)". Im § 33 finden Sie die Vergütungsregelung unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/postrdv/gesamt.pdf . Die Beträge werden jedoch ständig den geänderten Aufgaben und Bedingungen angepasst (§ 36). Rentenversicherungsträger und Deutsche Post AG hatten stark abweichende Vorstellungen über die Höhe der Stückentgelte und Ausgleichszahlungen. Es war vorgesehen, die bisherigen Stückentgelte bei Inlandszahlungen von 0,46 auf 0,34 DM und bei Auslandszahlungen von 0,82 auf 0,72 DM ab dem Jahre 1999 zu senken. Des weiteren sollte die Deutsche Post AG den Rentenversicherungsträgern als Ausgleich für Vergütungsüberzahlungen für die Jahre 1992 bis 1998 einen Betrag in Höhe von 111,5 Mio. DM zuzüglich 15,5 Mio. DM an Zinsen hierfür erstatten. Das Ergebnis der langjährigen Streitereien ist mir leider nicht bekannt. Nach meiner Kenntnis hat sich der Bundesrechnungshof mit der von Ihnen gestellten Frage ebenfalls wiederholt befasst. Mehr dazu können Sie z. B. lesen unter http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/ergebnisbericht… und unter http://dip.bundestag.de/btd/14/016/1401667.pdf ab Seite 127.
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