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Experten-Antwort

Kostenübernahme Taxifahrten zur und von Reha nach Hüft TEP

von Frau Schefer03.02.2026 | 20:09
662 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin alleinstehend und ohne Familie in der Nähe. Ich habe nach einer Hüft TEP eine AHB in einer Klinik 160 km von meinem Wohnort vom Sozialdiebst der Klinik in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Land angeboten bekommen. Übernimmt der Träger , die Deutsche Rentenversicherung Bund die Fahrtkosten von ca. einfach 320 Euro für beide Wege und wie würde ich meine nicht geringen vorab ausgelegten Kosten wiederbekommen? Danke sehr MfG Scheferfür eine baldige Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Schefer,

Kosten für die Fahrt mit dem Taxi werden von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Sie können nur erstattet werden, wenn die Notwendigkeit der Beförderung ärztlich bescheinigt und vom Rentenversicherungsträger anerkannt worden ist. Dies müssen Sie zwingend vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Sollten Sie zur Anreise keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern beispielsweise mit dem PWK anreisen, werden grundsätzlich Fahrkosten in Höhe der Wegstreckentschädigung in Höhe von 0,20 EUR je Kilometer zurückgelegter Strecke übernommen.

Bei der Berechnung der Fahrkosten sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer maßgebend. Hinfahrt und Rückfahrt werden zusammengerechnet und die Summe auf volle Kilometer abgerundet. Die Fahrkosten sind bei stationären Leistungen begrenzt auf 130,00 EUR.

Die verauslagten Kosten werden nachträglich erstattet.

 

Bei weiteren Fragen zu Ihrem spezifischen Fall wenden Sie sich am Besten an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Falscher Wegam 03.02.2026 | 21:29
Diese Frage kann hier nicht ausreichend beantwortet werden. Wenden Sie sich an die Klinik/DRV und lassen Sie sich ggf von Ärzten bescheinigen, dass Sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur AHB können, zumindest den Hinweg.
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