Guten Tag Frau Schefer,
Kosten für die Fahrt mit dem Taxi werden von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Sie können nur erstattet werden, wenn die Notwendigkeit der Beförderung ärztlich bescheinigt und vom Rentenversicherungsträger anerkannt worden ist. Dies müssen Sie zwingend vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.
Sollten Sie zur Anreise keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern beispielsweise mit dem PWK anreisen, werden grundsätzlich Fahrkosten in Höhe der Wegstreckentschädigung in Höhe von 0,20 EUR je Kilometer zurückgelegter Strecke übernommen.
Bei der Berechnung der Fahrkosten sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer maßgebend. Hinfahrt und Rückfahrt werden zusammengerechnet und die Summe auf volle Kilometer abgerundet. Die Fahrkosten sind bei stationären Leistungen begrenzt auf 130,00 EUR.
Die verauslagten Kosten werden nachträglich erstattet.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem spezifischen Fall wenden Sie sich am Besten an Ihren Rentenversicherungsträger.