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Experten-Antwort

Kostenträger für Rehaw

von Kranker Mann28.06.2019 | 08:29
123 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin als ehem. ltd. Angestellter seit 18 Monaten (33 stehen aus ) im Sog. Wartestand . Ich habe Parkinson und die DRVB hat mir eine Reha genehmigt. Ich stolpere jetzt über den Absatz, dass Vorruheständler nicht von der FRV bezahlt werden. Was mache ich und wer kommt für die Kosten auf ? Die Krankenkasse oder gibts keine Reha für diese „Gattung“ Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der von Ihnen verwendete Begriff des "Wartestands" ist mir leider nicht geläufig, ebenso wenig ist mir bekannt, welche konkreten Konditionen in dieser Phase für Sie gelten.

Ganz grundsätzlich wäre es so, dass Bezieher von Vorruhestandsgeld nach den für Leistungen aus den Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes geltenden Regelungen sowie Bezieher betrieblicher Versorgungsleistungen, die damit auf die Altersrente hingeführt werden, von Teilhabeleistungen durch die Rentenversicherung ausgeschlossen sind.

Dieser Leistungsausschluss gilt jedoch nicht für Bezieher von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (aktive und passive Phase der Altersteilzeit). Dieser Personenkreis kann Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen.

Fakt ist jedoch auch, dass die Prüfung, ob ein solcher Ausschlussgrund tatsächlich vorliegt, innerhalb von 2 Wochen im Rahmen der Zuständigkeitsklärung gemäß § 14 SGB IX erfolgen muss. Sofern der Antrag nicht innerhalb dieser Frist an den eigentlich zuständigen Leistungsträger abgegeben wird, ist der erste Leistungsträger damit zuständig geworden.

Da in Ihrem Fall die Rentenversicherung bereits einen Bewilligungsbescheid erlassen hat, hat sie entweder diese Frist überschritten oder nach eingehender Prüfung keinen Ausschlussgrund feststellen können und sich deshalb für zuständig erklärt.

Sollte es dennoch zu Problemen mit der Kostentragung kommen, ginge dies nicht zu Ihren Lasten. In diesem Fall würden die Sozialversicherungsträger (z.B. Rentenversicherung und Krankenversicherung) Ihre Erstattungsstreitigkeiten hinter den Kulissen austragen, sodass Sie davon nichts mitbekommen.

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4 Antworten

Kranker Mannam 28.06.2019 | 08:54
Hat sich erledigt. Danke
Kranker Mannam 28.06.2019 | 08:54
Hat sich erledigt. Danke
Valzuun am 28.06.2019 | 08:56
Solange Sie eine Zusage (Bescheid) von DRV haben, muss die DRV auch die Kosten übernehmen. Wenn der Bescheid rechtswidrig sein sollte, kann er ggf. zurückgenommenen werden. Solange das nicht passiert siehe oben. Er kann aber durchaus z.B. „nur“ deshalb rechtmäßig sein, weil er nicht innerhalb von 14 Tagen weitergeleitet wurde. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie alle Angaben im Antrag vollständig und richtig gemacht und Ihren Mitteilungspflichten nachkommen bzw. nachgekommen sind; welche das sind steht ja im Bescheid.
Kranker Mannam 28.06.2019 | 09:31
Danke ! Natürlich sind alle Angaben wahrheitsgemäß und ja, der Antrag wurde bereits genehmigt und das könnte/sollte ja reichen. Problem ist aber, dass manche Antworten /Fragen zweideutig sind und jetzt beim Ausfüllen bspw. für mich die Frage auftaucht...warum den AG informieren, das geht den doch nix mehr an. Ich will auch kein Krankengeld oder Überbrückungsgeld...einfach nur 28 Tage Reha. Ich hab auch Probleme mit dem Formular G0512...ich bin nicht vers.pflichtig beschäftigt, nicht arbeitsunfähig, nicht arbeitslos, arbeitsunfähig oder selbständig erwerbstätig...ich ordne mich also der Gruppe ...gehöre nicht zu dem vg Personenkreis...zu... stimmt zwar ist aber irgendwie komisch.
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