Hallo Hanna,
der Träger der Rentenversicherung hat, in dem er die Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt hat, dem Grunde nach seine Zuständigkeit erklärt. Sie haben damit einen Ansprechpartner.
Es ist allerdings so, dass Kurse nicht einfach nur so bewilligt werden können, sondern es muss gewährleistet sein, dass ein konkretes, dem medizinisch vorhandenem Leistungsvermögen entsprechendes Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Im Rahmen eines solchen leistungsgerechten Beschäftigungsverhältnisses können dann auch Kurse, z.B. der gewünschte EDV-Kurs, gefördert werden.
Konkrete Informationen zu möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Reha-Berater/in.