Hallo Emelie,
leider kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Auskünfte zum Recht der Krankenversicherung machen. Hinsichtlich der von Ihnen benötigten Leistungen für einen Ernährungsberater und die Krankengymnastik sollten Sie sich daher direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger scheidet hier aus meiner Sicht leider aus.