Hallo, Herr/Frau Scheer,
für "Leistungen zur Teilhabe" ("Kur" oder Rehabilitationsmaßnahme) durch die Rentenversicherung müssen die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Da Sie nach eigenen Angaben bereits 18 Beitragsjahre zur Rentenversicherung haben, ist eine Alternative der versicherungsrechtlichen Vorausetzungen (Wartezeit von 15 Jahren = Beitrags- und Ersatzzeiten) erfüllt. "KSC" hat also vollkommen Recht. Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Alles Gute!