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Kostenübernahme Laptop

von Armin21.07.2008 | 22:17
6996 Ansichten
7 Antworten
Hallo, beginne am 01.08.08 eine Umschulung zum Steuerfachangestellten über die DRV. Leider besitze ich keinen eigenen Pc und weis daher nicht wie ich die EDV Übungen und Prüfungsvorbereitungen die halt leider Bestandteil der Abschlußprüfung sind zu Hause machen soll? Auch die Möglichkeit der Internetnutzung zum Nachschlagen der Gesetzestexte bleibt mir so verwehrt. Hoffe mir kann da jemand helfen. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.07.2008 | 07:53

Hallo Armin,

grundsätzlich werden di eKsoten für Hilfsmittel übernommen, wenn sie zwingend zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Hierzu ist unbedingt - wie von nix bereits beschrieben - eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, bei der Sie Ihre Umschulung absolvieren, notwendig! Ob die Kosten für den Laptop in Ihrem Fall übernommen werden ist eine absolute Einzelfallentscheidung. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung und klären Sie das ab oder beantragen Sie die Kostenübernahme wie von User nix erläutert.

6 Antworten

Nixam 22.07.2008 | 06:43
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für derartige Hilfsmittel wie Laptop etc. Das Problem: Stellen Sie sich, vor jeder Umschüler bekommt vom RV-Träger ein Laptop oder Computer von der Rentenversicherung bezahlt, nur weil er eine Umschulung macht. Rehabilitationsleistungen sind Einzelfallentscheidungen. Aus diesem Grunde kann man Ihnen hier im Forum nicht definitiv sagen, ob Sie diese Kosten von Ihrer RV auch hundertprozentig erstattet bekommen. Stellen Sie einen Antrag beim RV-Träger auf Gewährung von Lehrmitteln in Form eines Laptops. Lassen Sie sich von der Ausbildungsstätte eine schriftliche Bescheinigung über die Notwendigkeit eines solchen Gerätes zur häuslichen Nacharbeitung von Hausaufgaben etc. ausstellen. Dann stellen Sie formlos einen Antrag auf Bewilligung eines Laptops. Legen Sie einen Kostenvoranschlag eines Lieferanten bei. Bitte Laptop vorher noch nicht kaufen, bevor Sie nicht den Bewilligngsbescheid nicht in den Händen halten! Unter Umständen könnte Ihnen der RV-Träger dahingehend "einen Strich" durch die Rechnung machen,hinsichtlich der Frage, ob die Schulungsstätte, in der Sie Ihre Umschulung machen, überhaupt für Umschulungszwecke geeignet ist. Lassen Sie sich auch eine Bescheinigung Ihrer Schule darüber ausstellen, ob Übungsmöglichkeiten in den Nachmittagsstunden an EDV-Geräten in der Schule/beim Steuerberaterpraktikum etc. möglich sind. Das könnte Ihnen der RV-Träger auch abverlangen, bevor er Ihnen einen Ablehnungsbescheid erteilt. Oder der RV-Träger gewährt Ihnen das Notebook mit der Vereinbahrung, dass das Gerät am Ende Ihrer Umschulung Eigentum des RV-Trägers bleibt und Sie das Gerät auch ausdrücklich nach der Umschulung an die Rentenversicherung zurückgeben müssen oder es zu einem günstigen Preis dem RV-Träger am Umschulungsende abkaufen können. Hat es alles schon gegeben in meiner jährigen Berufslaufbahn. :-) Sonst kaufen Sie sich einfach privat so ein Gerät. Mehr als EUR 500,-- kosten die Notebooks mit Internetanschlusskabel etc. heutzutage wirklich nicht. Viele Grüsse Nix
Computerbesitzeram 22.07.2008 | 13:39
Sie müssen schon gute Argumente bringen, um den Laptop finanziert zu bekommen. Der Verdacht, dass jemand "günstig" an so ein Teil kommen will, liegt einfach zu nahe. Interessant wird es immer dann, wenn die Umschüler alle Schreiben vorher offensichtlich am Computer geschrieben haben. Und auch Sie haben jetzt irgendwie Zugang zum Internet gefunden :-)). Gesetzestexte gibt es übrigens auch in Buchform. Die bekommen Sie auf alle Fälle von der DRV erstattet, wenn sie benötigt werden. Und in solchen Fällen reicht es dann auch nicht aus, wenn man mal den Gesetzestext im Internet eingesehen hat. Sie müssen schließlich damit arbeiten. Warum muss es denn außerdem ein Laptop sein? Zum Üben sollte doch ein normaler Computer ausreichen. Und da Sie ja den Computer nur zu Ihrer Ausbildung zum Steuerfachangestellter benötigen, braucht der eigentlich nicht viel zu können. Bürosoftware (auch Steuerprogramme) ist nicht so anspruchsvoll wie Spiele. Da reicht ein billiges Gerät auch. Wenn Sie sich da beschränken, haben Sie sicher bessere Chancen auf eine Kostenerstattung.
Ironikeram 22.07.2008 | 13:58
Sie dürfen auch gerne ein Auto mit Chauffeur beantragen, wenn Ihre nächste Bushaltestelle weiter als zwei Kilometer von Ihrer Wohnungstür entfernt ist und Sie selbst keinen Führerschein besitzen! (Ironie aus!)
-_-am 22.07.2008 | 19:44
In der Tat zahlt die DRV auch Beihilfen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs, wenn es zur Erreichung des Arbeitsplatzes keine andere Alternative gibt. Mit mit Chauffeur dürfte etwas schwieriger werden ... ;-)
clownyam 23.07.2008 | 08:54
Ironiker, was sollen diese unqualifizierten ironischen Bemerkungen. Haben Sie sonst nichts zu sagen u. äußern sich deshalb mit bla, bla. Mfg clowny
Joachimam 23.07.2008 | 16:46
Hallo! Ich mache eine Ausbildung zum Informatiker/ Gamedesign über die DRV. Mein Bildungsträger hat erstmals letztes Jahr mit den Kostenträgern die Stellung eines Oberklasse-Laptops incl. Programmen vereinbart. Wir erhalten das Gerät für monatlich 50€, die die Kostenträger leisten. Am Ende der Ausbildung (24M) können wir das Gerät für 150 € übernehmen. Das wird jedoch kaum jemand machen. Alle anderen Ausbildungsgänge,außer Mediendesign, müssen an schuleigenen PCs lernen. Sofern keine Gehbehinderung oder ähnliche Einschränkungen vorliegen, wird es vermutlich nichts mit einem gesponsorten Laptop... Beste Grüße vom Joachim
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