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Experten-Antwort

Kraftfahrzeughilfe Schwerbehinderung

von Rose07.12.2021 | 02:01
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach einer Tumordiagnose vor drei Jahren und einer damit verbundenen Muskelamputation am rechten Oberschenkel kann ich seitdem selbst kein Auto mehr fahren, da sich mein rechter Unterschenkel nicht mehr anheben lässt (damit also Bremse und Gas nicht mehr zuverlässig und verkehrssicher bedient werden können). Mein altes Auto wurde daher verkauft. Inzwischen wurde ein Muskeltransfer vorgenommen, um die Kniestreckung zumindest teilweise wiederzuerlangen - allerdings ist bislang noch völlig offen, in welchem Maße dies irgendwann wieder der Fall sein wird; zu Zeit ist mein Knie fast völlig steif und kann nur bis maximal 45 Grad gebeugt werden. Entsprechend habe ich jetzt seit 2,5 Jahren auch einen anerkannten Schwerbehinderungsgrad GdB80 mit dem Merkzeichen G, die Voraussetzung für die Kraftfahrzeughilfe wäre damit also erfüllt. Allerdings wurde meine Erwerbsminderungsrente vorerst noch für weitere 3 Jahre (nach einem Erkrankungsrückfall zu Anfang dieses Jahres) verlängert. Ich erfülle damit also - streng genommen - nicht die Anforderung, dass ich ein Kfz benötige, um damit meinen Arbeitsplatz zu erreichen, da es bislang noch in den Sternen steht, wann ich wieder arbeiten kann. Allerdings ist mir hier auf dem Land ohne Kfz auch keine Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben möglich, öffentliche Verkehrsmittel sind kaum vorhanden und könnten von mir aufgrund meiner Behinderung auch (nachweislich) nicht genutzt werden. Daher meine Frage: Können Sie mir sagen, ob ich trotzdem einen Zuschuss auf Kraftfahrzeughilfe beantragen "darf", bzw. ein solcher Antrag Aussicht auf Bewilligung hätte? Herzlichen Dank für Ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Rose!

Anträge "dürfen" Sie im Rahmen der Sozialversicherung immer stellen! Der Bewilligung von ergänzenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geht immer eine Einzelfallbetrachtung voraus. Daher können wir hier natürlich keine abschließenden Auskünfte dazu geben.

Sie sollten daher zunächst den Antrag stellen. Hier zunächst noch einmal die Grundsätze zur Kraftfahrzeughilfe:

Durch die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe soll eine bestehende Wegeunfähigkeit ausgeglichen werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können. Dem behinderten Menschen wird so ermöglicht, dass er seinen Arbeitsort erreichen kann. Die Leistungen umfassen insbesondere finanzielle Hilfen für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (z. B. Bremskraftverstärker, Lenkhilfen), für die Erlangung einer Fahrerlaubnis und Beförderungskosten. Bis auf die Zusatzausstattungen werden die Leistungen einkommensabhängig erbracht. Alternativ kann die Rentenversicherung auch Zuschüsse für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle durch Transportdienste zahlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rose!

Im Grundsatz schließen sich der Bezug einer Erwerbsminderungsrente und eine Teilhabeleistung nicht aus. Der Rentenbezug auf Zeit sichert Sie sozial ab. Sollten Sie einen Antrag auf Teilhabe stellen, kann der Renten- bzw. Rehaträger weitergehend tätig werden, um Ihnen den Wiedereinstieg (auch in entfernterer Zukunft) in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Wer letztendlich zuständig für eine mögliche Eingliederungshilfe ist, soll nicht zu Lasten des Antragstellers gehen. Daher kann es passieren, dass Sie den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, aber z.B. Ihre Krankenkasse die Leistung erbringt.

Aber das sind nur rein theoretische Überlegungen. Stellen Sie zunächst den Antrag und lassen Sie sich über die weiteren Möglichkeiten im Gespräch mit z.B. dem Reha-Fachberater aufklären.

Ihnen alles Gute

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 07.12.2021 | 02:34
Hallo Rose, den Antrag stellen 'dürfen' Sie dennoch. Was dabei heraus kommt, kann Ihnen aber im Forum wohl keiner beantworten, da hier niemand Ihre Akte kennt. Sie sollten aber davon ausgehen, dass in diesem Zusammenhang auch die EM-Rente aktuell nochmals überprüft werden kann. Die KFZ-Hilfe würde ja zu einer Verbesserung der 'Wegefähigkeit' führen, aber was ist mit den anderen Einschränkungen (auch das kann hier nicht beurteilt werden). Grundsätzlich ist natürlich aber auch die DRV daran interessiert, Sie, wenn möglich, wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Wenn es überwiegend um den 'Alltagsbedarf' geht, wäre aber für Sie eher auch die Krankenkasse bzw. die dort angegliederte 'Pflegekasse' zuständig. Sich dort parallel zu erkundigen, kann sicherlich nicht schaden. So wie es sich anhört, würden Sie ja Hilfe bei Besorgungen 'außer Haus', also z.B. Arztbesuche, Einkäufe und ähnliches benötigen. Und da wäre es dann sinnvoll, eine Feststellung des Pflegegrades zu veranlassen. Dies würde dann wohl nicht unbedingt zu einem eigenen PKW verhelfen, aber wohl zumindest zu entsprechender Unterstützung bei diesen Besorgungen. Erkundigen Sie sich vorab z.B. schon mal hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… oder bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Viel Erfolg und alles Gute!
Leistungen zur sozialen Teilhabeam 07.12.2021 | 09:53
Wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe in Ihrem Bundesland ( §6 SGB IX).
Roseam 07.12.2021 | 11:58
Guten Morgen und noch einmal herzlichen Dank für die Antworten und Anregungen, die ich schon bekommen habe! Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass die Wegefähigkeit bei der Bewilligung meiner EM-Rente nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat (diese hätte man sicher am einfachsten beheben können) und meine Arbeitsunfähigkeit vor allem aus dem Gesamtpaket meiner körperlichen Einschränkungen und der immer noch andauernden Therapien resultiert. Entsprechend ist eben nicht abzusehen, wann ich wieder arbeiten gehen kann (für das kommende Jahr 2022 lässt es sich aber vermutlich sehr sicher ausschließen) - zur Zeit kann ich also noch nicht guten Gewissens sagen, dass ich das Kfz demnächst zum Erreichen eines Arbeitsplatz bräuchte, da niemand zur Zeit sagen kann (auch die Ärzte nicht), wie sich meine Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen weiter entwickeln. Transportdienste habe ich entsprechend in der vergangenen Zeit schon hinreichend in Anspruch nehmen müssen (von der Krankenkasse zu medizinisch notwendigen Terminen, im Freundes- und Bekanntenkreis in Bezug auf Fahrten des alltäglichen Bedarfs). Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass ich jetzt seit über 2,5 Jahren für jegliche noch so kleine Besorgung auf fremde Hilfe angewiesen bin - die dann im Vorfeld Tage zuvor besprochen, geplant und abgestimmt werden muss. Dazu kommt, dass der gute Wille im Freundeskreis inzwischen mehr als überstrapaziert wurde und nicht abzusehen ist, wann sich dieser Zustand wieder bessert. Entsprechend bräuchte ich vorerst ein (für meine Einschränkungen angepasstes) Kfz, welches mir ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht - eben zur Bewältigung alltäglicher Belange, zum Besuchen von Freunden (jetzt bin ich zwar längst geimpft, komme aber trotzdem nirgendwo und zu niemanden hin) oder einfach mal, um aus meinen meinen vier Wänden "raus" zu kommen (soweit das durch Corona zur Zeit möglich ist). Aus den Antworten lese ich jetzt allerdings, dass der Zuschuss nur zwecks Wiedererlangung der Teilhabe am Arbeitsleben, nicht aber (nur) am sozialen Leben gewährt wird - damit müsste der Antrag dann leider bis auf weiteres einer entsprechenden Grundlage entbehren, sehe ich das richtig? Noch einmal herzlichen Dank für Ihre Antworten und viele Grüße!
Roseam 07.12.2021 | 12:19
Das ist ja wunderbar zu wissen! Dann werde den Antrag umgehend stellen - vielen Dank für diese hoffnungsvolle Antwort! Und noch einmal herzlichen Dank für Ihre Mühen - ich wünsche Ihnen allen eine schöne Vorweihnachtszeit, friedvolle Feiertage und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr!
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