Guten Morgen Rose!
Anträge "dürfen" Sie im Rahmen der Sozialversicherung immer stellen! Der Bewilligung von ergänzenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geht immer eine Einzelfallbetrachtung voraus. Daher können wir hier natürlich keine abschließenden Auskünfte dazu geben.
Sie sollten daher zunächst den Antrag stellen. Hier zunächst noch einmal die Grundsätze zur Kraftfahrzeughilfe:
Durch die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe soll eine bestehende Wegeunfähigkeit ausgeglichen werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können. Dem behinderten Menschen wird so ermöglicht, dass er seinen Arbeitsort erreichen kann. Die Leistungen umfassen insbesondere finanzielle Hilfen für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (z. B. Bremskraftverstärker, Lenkhilfen), für die Erlangung einer Fahrerlaubnis und Beförderungskosten. Bis auf die Zusatzausstattungen werden die Leistungen einkommensabhängig erbracht. Alternativ kann die Rentenversicherung auch Zuschüsse für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle durch Transportdienste zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung