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Experten-Antwort

Krank - arbeitslos - Reha - Wer zahlt meinen Unterhalt?

von Zugvogel12.10.2019 | 20:40
989 Ansichten
4 Antworten
Hallo. Hier mein Problem. Aktuell bin ich nach einer Operation krank. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Monats aus und wird, aufgrund der längeren Fehlzeit, nicht verlängert. Mit Hilfe meines Operateurs habe ich nun einen Antrag auf Reha gestellt. Arbeitssuchend bin ich gemeldet. Arbeitslos leider noch nicht, da ich noch krank geschrieben bin. Wer kommt nun für meinen Unterhalt während der Reha auf? Das Arbeitsamt, als Ersatz für den nicht mehr vorhandenen Arbeitgeber? Oder die Krankenkasse, von der ich seit Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld erhalte? Vielen, Lieben Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2019 | 20:20

Hallo Zugvogel,

grundsätzlich können Sie während der Reha Übergangsgeld erhalten. Als Unterhaltsersatz im Zeitraum Ihrer Reha soll es Einkommenslücken überbrücken.

3 Antworten

Tippsiam 13.10.2019 | 04:59
Hallo Zugvogel, da es einige Zeit dauert, bis über Ihren Reha-Antrag entschieden wird, kann man Ihnen jetzt noch nicht Ihre Frage beantworten, wer DANN für Ihren Unterhalt aufkommt. Aktuell werden Sie, so lange Sie arbeitsunfähig sind UND noch Anspruch auf Krankengeld haben (also noch keine 78 Wochen insgesamt krank sind), erst einmal weiterhin Geld von der Krankenkasse erhalten. Zum Thema Rehabilitation - und auch Übergangsgeld - erhalten Sie oben im Menü unter dem Stichpunkt "Gesundheit" sehr ausführliche Informationen - je nach Krankheitsart unterschieden. Ansonsten werden Sie hier z. B. die Stichworte Erwerbsunfähigkeit und Nahtlosigkeitsregelung in weitern Antworten bekommen, aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt alles noch etwas hypothetisch. Lesen Sie sich doch bitte erst einmal die Informationen durch und konkretisieren Sie Ihre Frage bei Bedarf anschließend z. B. mit der Angabe, wie lange Sie nun schon mit dieser Krankheit arbeitsunfähig sind. Desto präziser können weitere Antworten sein. Alles Gute und einen entspannten Sonntag! Tippsi
KSCam 13.10.2019 | 09:20
Wenn die DRV Ihnen eine Reha bewilligt, ist die a DRV auch "für den Unterhalt" während der Reha zuständig. Das heißt dann Übergangsgeld (ÜG). Beginnt die Reha während der Zeit in der Sie noch Krankengeld beziehen, endet das KG am Tag vor der Reha und ab Rehabeginn gibt es ÜG. Ist das Krankengeld schon vor der Reha abgelaufen, werden Sie sich arbeitslos melden müssen, dann bekommen Sie Arbeitslosengeld und ab Rehabeginn das ÜG von der DRV. Aber vielleicht gibt es auch keine Reha von der DRV und dann hat sich das Thema auch erledigt. PS: und je nach Sonderfall ist obiges keine vollständige Aufzählung aller denkbaren Varianten.
Zugvogelam 13.10.2019 | 21:51
Vielen Dank für die Infos. Bin ein wenig beruhigter.
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