Hallo Gustav,
ich denke für Sie stellt sich zunächst doch die Frage: Ist das laufende ALG 1 höher als die zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung? Wenn dem so ist, haben Sie zumindest keine Eile mit der eigenen Rentenantragstellung.
Haben Sie den Rehaantrag nach Aufforderung durch die Arbeitsverwaltung gestellt, muss diese auch über die Ablehnung informiert werden.
Natürlich können Sie selbst auch jederzeit ohne weitere Rückfragen bei anderen Behörden einen eigenen Rentenantrag stellen.