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Experten-Antwort

Krank, Reha abgelehnt

von Gustav22.12.2013 | 18:39
1738 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin schon länger krank, hatte 1,5 Jahre Krankengeld von der KV bezogen und bin dann zur AA und beziehe seit dem seit etwa 3 Monaten ALG I. Gleichzeitig habe ich über die AA einen Antrag auf Reha bei der DRV gestellt, der, soweit ich das überblicke, automatisch als EU-Rentenantrag gilt, falls die Reha abgelehnt wird. Neulich war ich beim Gutachter und heute bekomme ich ein Schreiben der DRV, dass die Reha abgelehnt wird, da dadurch die Erwerbsminderung nicht abzuwenden sei. Das ist wohl auch tatsächlich so, daher werde ich vermutlich nicht in Widerspruch gehen. Fragen: Wie muss ich mich jetzt verhalten gegenüber AA und DRV? Muss ich die AA darüber informieren oder geht das automatisch? Muss ich bei der DRV nun einen Rentenantrag stellen oder geht das automatisch (meine mich zu erinnern, dass der Reha-Antrag bei Ablehnung automatisch ein Rentantrag wird ...) Besten Dank vorab für jeglich Hilfestellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gustav,

ich denke für Sie stellt sich zunächst doch die Frage: Ist das laufende ALG 1 höher als die zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung? Wenn dem so ist, haben Sie zumindest keine Eile mit der eigenen Rentenantragstellung.

Haben Sie den Rehaantrag nach Aufforderung durch die Arbeitsverwaltung gestellt, muss diese auch über die Ablehnung informiert werden.

Natürlich können Sie selbst auch jederzeit ohne weitere Rückfragen bei anderen Behörden einen eigenen Rentenantrag stellen.

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2 Antworten

Useram 23.12.2013 | 07:36
Der abgelehnte Rehaantrag wird nicht automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet, nicht falsch verstehen. Der Antrag wird nur umgedeutet, wenn dies aus ärztlicher Sicht gegeben ist und die Voraussetzungen bzgl. der Leistungsfähigkeit gegeben sind. Sollte der Antrag umgedeutet sein, müsste das in Ihrem Ablehungsbescheid stehen. Sollte da nichts dazu drinstehe, wird der Antrag auch nicht umgedeutet. Hat die AA Sie aufgefordert den Antrag zu stellen? Wenn ja, sollten Sie sie informieren. Ansonsten steht es Ihnen frei auch ohne Umdeutung des Rehaantrags einen Rentenantrag zu stellen.
Gustavam 06.01.2014 | 16:16
Die AA hatte ich pflichtgemäß informiert. Heute hat die AA angerufen und sagt, durch die Ablehnung der Reha sei ich voll arbeitsfähig, doch davon steht in dem Schreiben nichts. Jetzt wird noch einmal der medizinische Dienst der AA eingeschaltet (der mich vor 4 Monaten als nicht arbeitsfähig eingestuft hatte, und an meiner gesundheitlichen Situation hat sich nichts geändert). Ich bin total konfus und weiß nicht, was ich aktiv unternehmen muss, um nicht irgendwie in den Mühlen der Bürokratie zerquetscht zu werden... Wer Rat weis: Her damit. LG Gustav
Deutsche Rentenversicherung
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