Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo 123,
unterrichten Sie Ihren Rententräger, dass Sie aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit derzeit nicht an der ambulanten Rehamaßnahme teilnehmen können. Fügen Sie das Attest bei.
Lassen Sie dort prüfen, welche Auswirkungen die Arbeitsunfähigkeit u.a. auf Ihren Anspruch auf Übergangsgeld hat.
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