Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas,
bei einem Wohnsitz in Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wenn die private Krankenversicherung für Sie zuständig ist, müsste sie Ihnen zumindest den so genannten Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Die Rentenversicherung würde Ihnen zu den Beitragsaufwendungen einen Zuschuss von zur Zeit 7,95 Prozent der Rente zahlen. Der Zuschuss wird gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt. Er wird nur auf Antrag beim Rentenversicherungsträger gezahlt. Dazu wird auch eine Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung benötigt.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse dürfte ab Vollendung des 55. Lebensjahres fast unmöglich sein, ggf. lassen Sie dies bei einer Krankenkasse prüfen! Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten zur Rente ebenfalls auf Antrag einen Zuschuss zu den Beitragsaufwendungen.
Die Beiträge von w*lfgang sind immer wieder interessant und amüsant zugleich. Es kommt natürlich täglich vor, dass sich betroffene Rentner erst beim Ausfüllen des Formulars R0210 an längst vergessene Kinderscharen erinnern und nur dadurch die Vorversicherungszeit erfüllen... Eine ähnliche Empfehlung wäre, sich umgehend einen Ehepartner mit gesetzlicher Krankenversicherung zu suchen und sofort zu heiraten, weil es für die dadurch entstehende Familienversicherung (für die Rückkehr zur GKV) keine Altersgrenzen gibt und die Krankenkasse Ehepartner auch jenseits der 55 aufnehmen muss. Funktioniert natürlich nur bei einem Einhalten der Einkommensgrenzen in wenigstens einem Kalendermonat.Ich bin seit 2009 Rentner ohne Kranken-und Pflegeversicherung.Hallo Thomas, inzwischen ist es möglich, seit 2017 die Bedingungen für die KVdR (Krankenversicherung(spflicht) der Rentner) – die sogenannte Vorversicherungszeit in der GKV/grob = 90 % GKV-Zeiten in den letzten rd. 25 Jahren - auch mit 'Kindern' bei GKV-Lücken aufzufüllen: pro Kind gibt es 3 Jahre pauschale KV-Zeit. Da wird auch rückwirkend seitens GKV die KVdR noch hergestellt. Mal in der Vergangenheit stöbern, ob da noch Kinder für die KV aufgefunden werden (dann gleich morgen mit Ihrer KV in Verbindung setzen!), oder, jetzt noch aktiv werden ...Mehrlingsgeburten wäre hilfreich ;-) Gruß w.
Sehr witzig Ihre Vorschläge und auch so einfach umsetzbar! :-( Nicht annähernd das Format eines Wolfgang!Hallo Thomas, inzwischen ist es möglich, seit 2017 die Bedingungen für die KVdR (Krankenversicherung(spflicht) der Rentner) – die sogenannte Vorversicherungszeit in der GKV/grob = 90 % GKV-Zeiten in den letzten rd. 25 Jahren - auch mit 'Kindern' bei GKV-Lücken aufzufüllen: pro Kind gibt es 3 Jahre pauschale KV-Zeit. Da wird auch rückwirkend seitens GKV die KVdR noch hergestellt. Mal in der Vergangenheit stöbern, ob da noch Kinder für die KV aufgefunden werden (dann gleich morgen mit Ihrer KV in Verbindung setzen!), oder, jetzt noch aktiv werden ...Mehrlingsgeburten wäre hilfreich ;-) Gruß w.Die Beiträge von w*lfgang sind immer wieder interessant und amüsant zugleich. Es kommt natürlich täglich vor, dass sich betroffene Rentner erst beim Ausfüllen des Formulars R0210 an längst vergessene Kinderscharen erinnern und nur dadurch die Vorversicherungszeit erfüllen... Eine ähnliche Empfehlung wäre, sich umgehend einen Ehepartner mit gesetzlicher Krankenversicherung zu suchen und sofort zu heiraten, weil es für die dadurch entstehende Familienversicherung (für die Rückkehr zur GKV) keine Altersgrenzen gibt und die Krankenkasse Ehepartner auch jenseits der 55 aufnehmen muss. Funktioniert natürlich nur bei einem Einhalten der Einkommensgrenzen in wenigstens einem Kalendermonat.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.