Richtig, Sie haben ja den Antrag auf die Reha rechtzeitig gestellt. Dass dieser Antrag zunächst unvollständig war, ist irrelevant, wenn Sie innerhalb der 6 Wochen den Befundbericht abgeben. Wenn Sie die sechs Wochen eventuell nicht einhalten können, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Auch dann wird man eine Lösung finden. Also, keine Sorge.