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Experten-Antwort

Krankengeld

von Schorsch16.04.2019 | 18:22
72 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, nach 6 Wochen Krankschreibung erhält man Krankengeld. Doch wie werden die 6 Wochen gezählt? Mo — Fr = 5 Tage mal 6 = 30 Tage, oder zählt da das Wochenende mit, obwohl ich da ja nicht arbeite? Vielen Dank.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schorsch,

grds. (also im Normalfall) besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen = 42 Tage, anschließend dann Krankengeldanspruch. Berechnung im Regelfall einfach volle 6 Wochen.

Allerdings kennt auch das KV-Recht einige Besonderheiten, daher muss im Einzelfall bitte Fachauskunft bei der Krankenkasse eingeholt werden.

Mir bekannte Besonderheiten wären z.B. folgende:

- Beschäftigungsverhältnis besteht noch keine 4 Wochen (dann idR kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern gleich KG)

- Ebenfalls bedeutsam ist die Frage, ob die AU vor Beschäftigungsbeginn vorliegt (dann ist dies der erste Tag Lohnfortzahlung) oder ob zunächst die Beschäftigung aufgenommen wurde und danach die AU eintritt (dann wäre der nächste Tag der erste Tag der Lohnfortzahlung)

- weitere Besonderheiten im KV-Recht möglich und denkbar!!

Insofern ist auch der Hinweis, dass letztlich die Krankenkasse zu diesem Thema Ansprechpartner sein muss, korrekt und zielführend.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@H.

die Antwort finden Sie im ersten Satz meines Beitrages:

"grds. (also im Normalfall) besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen = 42 Tage, anschließend dann Krankengeldanspruch. Berechnung im Regelfall einfach volle 6 Wochen."

Kann man noch um den Hinweis ergänzen, dass im Internet diverse Lohnfortzahlungsrechner angeboten werden.

Allerdings ist der Hinweis auf Ausnahmen und besondere Fallgestaltungen im KV-Recht wichtig, damit hier nicht der Eindruck einer abschließenden, ausnahmslos immer geltenden Regelung vermittelt wird. Dementsprechend ist auch der Verweis an die KV als Einzelfallprüfstelle erforderlich.

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5 Antworten

H.am 16.04.2019 | 18:27
Das wird immer in Kalenderwochen gerechnet. H.
Schorsch (der Erste)am 16.04.2019 | 19:03
Hallo Namensvetter, im Entgeltfortzahlungsgesetz ist ausdrücklich von (Kalender)Wochen die Rede und nicht von Tagen: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.... MfG
DRVam 16.04.2019 | 20:05
Wenn es ums Krankengeld geht sollte doch in erster Linie die Krankenkasse oder ein Krankenkassenforum der richtige Ansprechpartner sein, oder? Schon etwas seltsam das im Rentenforum zu posten - meinen Sie nicht? Wie man Haare schneidet fragen Sie doch auch nicht beim Metzger.
Ist Ihnen das gestrige Exerten-Lob zu Kopf gestiegen oder was soll Ihr hochnäsiger Sinnlos-Kommentar? Auch SIE sind garantiert nicht fehlerfrei und handeln garantiert auch nicht immer logisch!
Im Grundsatz hat er aber Recht. Für Fragen zur Krankenkasse gibt es auch ein Forum der Krankenkasse. Ich vermute, dass der Experte auch an die KK verweisen wird.
Lohnfortzahlungam 16.04.2019 | 21:12
7x6 Tage= 42 Tage Lernt man selbst im IHK Meisterlehrgang, dafür braucht es kein Expertenstatus, um das zu wissen.
H.am 17.04.2019 | 10:01
Aber das war doch gar nicht die Fragestellung ;-) Die Frage war doch lediglich wie die 6 Wochen "gezählt" werden. Wenn man jetzt in jeder Frage alles hineininterpretiert, dann kann man hier ja gar keine brauchbare Antwort mehr geben :-) H.
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