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Experten-Antwort

Krankengeld

von Tina26.08.2020 | 20:08
90 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich war arbeitslos. Jetzt bekomme ich Krankengeld. Die Kasse zahlt keine Rentenbeiträge. Ist das korrekt:?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

bei einem rentenversicherungspflichtigen Bezug von Krankengeld werden die Beiträge aus 80 % des Arbeitsentgelts berechnet, das der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegt.

Nachdem Sie vermutlich Krankengeld in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes beziehen, zahlt die Krankenkasse die Beiträge in voller Höhe allein.

Eine Aufstockung dieser Beiträge ist gesetzlich nicht möglich. So ist insbesondere wegen der bestehenden Versicherungspflicht die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Siehe hieram 26.08.2020 | 23:17
Hallo Tina, es gibt durchaus Konstellationen, in denen dies korrekt wäre. Das hängt z. B. auch davon ab, was Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit und dann Krankheit gemacht haben. Bevor nun aber hier im Rentenforum dazu verschiedene Mutmaßungen angestellt werden, ist Ihnen anzuraten, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche Begründung es für die Nichtzahlung der Beiträge in Ihrem Fall gibt.
Tinaam 27.08.2020 | 10:15
Hallo. Ich habe bei der Kk angerufen, die mir mitteilte, dass die KK den Sog. Trägeranteil für Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt.da dieser sehr gering ist werde ich jetzt bei der RVA anrufen, ob ich zusätzl. Was einzahlen kann. Danke an das Forum!
Schnallam 27.08.2020 | 10:34
Ist doch egal.
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