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Experten-Antwort

Krankengeld->ALG I->Übergangsgeld: finde die richtige Berechnungsgrundlage für eine LTA :-)

von Umschüler202328.02.2023 | 19:31
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4 Antworten

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Guten Abend zusammen, Kurz zum Sachverhalt. AU seit 04/2022, ausgesteuert seit 05/2022 (da schon innerhalb der Blockfrist wegen selber Ursache AU), nun ab 08/09 2023 Übergangsgeld im Rahmen einer Umschulung. Vorher Vollzeit gearbeitet, Qualifikationsstufe 1 (Hochschulstudium). Meines Wissens nach durchgehend AU, außer der Hausarzt hat ggf. mal etwas nicht weitergeleitet oder dessen Vertretung am Ort während seines Urlaubes. Verheiratet, zwei Kinder. Und dann verließen sie ihn :-) Was ich rausgefunden habe ist, dass es diese Qualifikationsstufen gibt und eine Berechnung nach einem fiktiven Ü.Geld wohl immer gemacht wird? Das wären dann 75% (weil Kinder) von einem Betrag X. Oder wird in Höhe des ALG I weitergezahlt? Das habe ich hier auch im Forum irgendwo gelesen. Oder wird in Höhe des Krankengeldes gezahlt, wenn durchgehend AU bestand? Ich finde das sehr verwirrend und habe eigentlich sonst keine Probleme mir Rechtstexte zu erschließen :-/ Danke schonmal für Rat und Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Umschüler2023,

zunächst bitte ich um Entschuldigung für die späte Antwort!

Ich gehe davon aus, dass der letzte Entgeltmonat der März oder April 2022 war und somit innerhalb der letzten 3 Jahre vor Maßnahmebeginn.

Damit werden bei Ihnen 2 (Vergleichs-)Berechnungen durchgeführt:

1. Berechnung aus dem Verdienst

Die Berechnungsgrundlage wird ermittelt, indem 80 % Ihres maßgeblichen Bruttoentgelts mit Ihrem maßgeblichen Nettoverdienst verglichen werden. Der niedrigere Betrag ist die Bemessungsgrundlage. Hiervon beträgt das ÜG dann 68 % oder 75 %, abhängig davon, ob Sie ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt haben.

2. Berechnung aus einem fiktiven Arbeitsentgelt nach Qualifikationsgruppen

Hier wird entsprechend der Qualifikationsgruppe und der jährlichen Bezugsgröße (entsprechend Ihrem Wohnort Ost oder West) ein fiktives Entgelt ermittelt. Davon 65 % ist die Berechnungsgrundlage. Das ÜG beträgt dann hiervon wieder 68 % oder 75 %, je nach dem, ob Sie ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt haben.

Der höhere ÜG-Betrag aus diesen beiden Berechnungen wäre dann für Sie maßgebend.

Auf keinen Fall wird Ihr Übergangsgeld aus einem vorher bezogenen Krankengeld oder Arbeitslosengeld festgestellt oder in deren Höhe gezahlt.

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3 Antworten

Also ...am 28.02.2023 | 22:26
Wenn bis zum Beginn der LTA Arbeitsunfähigkeit besteht, ist die Berechnungsgrundlage das letzte Gehalt vor Arbeitsunfähig. Das müsste auch die Berechnungsgrundlage für das letzte Krankengeld sein. Das wäre dann die Berechnung nach dem letzten Arbeitsentgelt, sofern dieses in innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgte. Ansonsten, UND wenn höher als das nach dem letzten Entgelt berechnete, gibt es noch das Übergangsgeld, welches nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet wird. Das wären bei Qualifikationsgruppe 1, Kindern (U18 im Haushalt) und im Gebiet West: 1986,08€, im Gebiet Ost 1924,65€. Es wird also immer das höhere Übergangsgeld gezahlt. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben findet NIE EINE Berechnung anhand von ALG1 und Co statt.
Fliederam 01.03.2023 | 08:04
Schauen Sie mal hier ab Seite 111: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Dort sind auch einige gut verständliche Beispiele aufgeführt. Es wid also erstmal geschaut, ob Ihr letztes Entgelt innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Umschulung liegt. Nein? Dann geht es direkt auf das fiktive Entgelt der Qualifikationsgruppe 1. Ja (bei Ihnen vermutlich 3/2022)? Dann schaut man, wie hoch die Berechnungsgrundlage aus Ihrem Entgelt ist und schaut wie hoch die Berechungsgrundlage aus dem fiktiven Entgelt der Qualifikationsgruppe 1 wäre. Der höhere Wert wird dann für die Berechnung genutzt. 75% der ermittelten Berechnungsrundlade sind dann Ihr Übergansgeld, sofern Ihre Kinder die Voraussetzungen hierzu erfüllen. Mehr dazu ab Seite 123 in dem o.g. Rundschreiben. Sonst 68%.
Umschüler2023am 01.03.2023 | 08:42
Guten Morgen miteinander, Und vielen lieben Dank Ihnen beiden für die schnellen und verständlichen Erklärungen! Dann ist das schon mal ein Unterschied zur med. Reha, welche ich vorgeschaltet zuerst besuchen durfte. Hier wurde seinerzeit im letzten Sommer das ALG I in seiner Höhe weitergezahlt bzw. wechselseitig erstattet. Der Anspruch auf ALG I ruhte in diesem Zeitraum, wenn ich mich richtig erinnere. War eine aufreibende Zeit. Okay, dann weiß ich jetzt in etwa, wie es vonstatten gehen wird. Unter dem Link kann ich leider nur das Deckblatt öffnen, vielleicht klappt es am Notebook mit anderem Browser später. Herzlichen Dank! Einen guten Start in den Tag und liebe Grüße
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