Hallo Umschüler2023,
zunächst bitte ich um Entschuldigung für die späte Antwort!
Ich gehe davon aus, dass der letzte Entgeltmonat der März oder April 2022 war und somit innerhalb der letzten 3 Jahre vor Maßnahmebeginn.
Damit werden bei Ihnen 2 (Vergleichs-)Berechnungen durchgeführt:
1. Berechnung aus dem Verdienst
Die Berechnungsgrundlage wird ermittelt, indem 80 % Ihres maßgeblichen Bruttoentgelts mit Ihrem maßgeblichen Nettoverdienst verglichen werden. Der niedrigere Betrag ist die Bemessungsgrundlage. Hiervon beträgt das ÜG dann 68 % oder 75 %, abhängig davon, ob Sie ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt haben.
2. Berechnung aus einem fiktiven Arbeitsentgelt nach Qualifikationsgruppen
Hier wird entsprechend der Qualifikationsgruppe und der jährlichen Bezugsgröße (entsprechend Ihrem Wohnort Ost oder West) ein fiktives Entgelt ermittelt. Davon 65 % ist die Berechnungsgrundlage. Das ÜG beträgt dann hiervon wieder 68 % oder 75 %, je nach dem, ob Sie ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt haben.
Der höhere ÜG-Betrag aus diesen beiden Berechnungen wäre dann für Sie maßgebend.
Auf keinen Fall wird Ihr Übergangsgeld aus einem vorher bezogenen Krankengeld oder Arbeitslosengeld festgestellt oder in deren Höhe gezahlt.