Hallo H.Schmidt,
in der Regel werden bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge aus dem Krankengeld zur Rentenversicherung entrichtet, die bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ob für Sie in diesem Zeitraum Beiträge durch die Krankenversicherung an die Rentenversicherung abgeführt wurden, können Sie zum Beispiel der regelmäßig von der Rentenversicherung versandten [Rentenauskunft:]https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/R/rentenauskunft.html entnehmen. Schauen Sie einfach, ob der entsprechende Zeitraum dort aufgeführt ist. Liegt in Ihnen keine aktuelle Rentenauskunft vor, so nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung