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Experten-Antwort

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit während Bezug von Anschlussübergangsgeld?

von Daniel20.08.2020 | 15:13
220 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, Ich habe im Archiv bereits vereinzelt diese Frage und auch Antworten darauf gefunden. Es heißt etwa in einem Beitrag von 2016 man hätte Anspruch auf den Bezug von Krankengeld. Allerdings bin ich nun selbst in der Situation und erhielt von der Krankenversicherung eine Ablehnung meines Antrags auf Krankengeld mit derselben Begründung, die hier auch schon geteilt wurde. Da die DRV die Zahlung des Anschlussübergangsgeldes nur bis zu dem Tag leistet, der dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorausgeht, bestünde mit dem ersten Tag der AU kein Versicherungsverhältnis mehr, aus dem heraus der Krankengeldfall ab diesem Tag folge. Darauf wurde nicht weiter eingegangen und es ist auch nicht klar wie der damals (2012) beschriebene Fall weiterging. Habe ich nun Anspruch auf den Erhalt von Krankengeld oder nicht? Anspruch auf ALG2 besteht nicht. Hätte ich mich freiwillig pflichtversichern müssen? Ich mache mir nun große Sorgen. Demnach bin ich ja seit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gar nicht mehr krankenversichert. Das ist schon über fünf Wochen her nun. Auf meine ersten mündlichen Anfragen erhielt ich stets die Auskunft es würde der Krankengeldfall eintreten...davon war ich dann ausgegangen. Vielen Dank für hilfreiche und klärende Informationen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

leider kann in diesem Forum keine Einzelfallprüfung erfolgen.

Gemäß § 71 SGB IX heißt es grundsätzlich: "wird der Versicherte während des Bezuges von Anschlussübergangsgeld arbeitsunfähig, so liegt ein Leistungsfall der Krankenversicherung vor und die Krankenkasse hat mit Krankengeld einzutreten."

Ob in Ihrem Fall alle Voraussetzungen für einen Krankengeldanspruch erfüllt sind, kann nur Ihre zuständige Krankenkasse prüfen.

Bei Fragen zum Anschlussübergangsgeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. Ihre/n Sachbearbeiter/in.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Danielam 21.08.2020 | 05:40
Liebes Expertenteam der DRV, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich den von Ihnen zitierten Textauszug des Gesetzes so gar nicht finden, in dem es gemäß § 71 SGB IX grundsätzlich heißt: "wird der Versicherte während des Bezuges von Anschlussübergangsgeld arbeitsunfähig, so liegt ein Leistungsfall der Krankenversicherung vor und die Krankenkasse hat mit Krankengeld einzutreten." Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir darauf noch einen Hinweis geben könnten. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Daniel
Deutsche Rentenversicherung
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