Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Angelina,
Einen Anspruch auf Krankengeld haben ab 01.01.2027 nur noch Rentner mit einer Altersrente von höchstens zwei Dritteln der Vollrente (somit kein gleichzeitiger Bezug 99,99 % Teilrente und Krankengeld mehr möglich).Das Gesetz wurde am 29.07.2026 mit Bundesgesetzblatt Jahrgang 2026 Teil I Nr. 228 verkündet.
Alle weiteren Details zur Höhe des Krankengeldes beantworten die Experten ihrer GKV.
Die geänderte Teilrentenhöhe sollte bitte möglichst zügig bei der zuständigen ges. Rentenversicherung beantragt werden.
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