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Experten-Antwort

Krankengeld endet & Nahtlosigkeitsregelng greift nicht

von suedde12.08.2015 | 10:48
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin gerade sehr verzweifelt. Mein Vater ist 53 Jahre alt und hat eine Krebserkrankung. Sein Anspruch auf Krankengeld endet Mitte August 2015. Nun hat er sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet um gem. $ 145 SGB II Arbeitslosengeld auf Grund der Nahtlosigkeitsregelung zu beantragen. Heute kam ein Schreiben von der Agentur für Arbeit, dass die Nahtlosigkeitsregelung nicht greift. Er soll zu einem Termin bei seiner Sachbearbeiterin kommen, in dem darüber entschieden wird, ob ihm Arbeitslosengeld zusteht. Er ist nun seit 1,5 Jahren krank geschrieben. Das Arbeitsverhältnis besteht nach wie vor. Wie kann es denn nun sein, dass er NICHT unter die Nahtlosigkeitsregelung fällt??? Bei der amtsärztlichen Begutachtung durch die Agentur für Arbeit muss demnach ja herausgekommen sein, dass sie ihn als areitsfähig einstufen. Oder? Was stehen ihm denn nun für Leistungen zu? Ist es jetzt sinnvoll einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen? (vor einigen Monaten lief eine medizinische Reha - dort wurde er als arbeitsunfähig und nicht erwerbsgemindert entlassen!) Vielen Dank im Voraus für die Antworten! Liebe Grüße, Suedde

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suedde, der Grund der Nichtleistung des Arbeitslosengeldes sollte sich eigentlich aus dem Schreiben der Agentur für Arbeit ergeben. Anscheinend handelt es sich hier ja auch nicht um eine abschließende Entscheidung, da ein Gesprächstermin vereinbart wurde. Versuchen Sie die Sachbearbeitung telefonisch zu kontaktieren, sofern der Gesprächstermin nicht in naher Zukunft liegt.

Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist, lässt sich mit den hier vorliegenden Information nicht sagen. Ich rate Ihnen zu einem Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suedde, der Grund der Nichtleistung des Arbeitslosengeldes sollte sich eigentlich aus dem Schreiben der Agentur für Arbeit ergeben. Anscheinend handelt es sich hier ja auch nicht um eine abschließende Entscheidung, da ein Gesprächstermin vereinbart wurde. Versuchen Sie die Sachbearbeitung telefonisch zu kontaktieren, sofern der Gesprächstermin nicht in naher Zukunft liegt.

Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist, lässt sich mit den hier vorliegenden Information nicht sagen. Ich rate Ihnen zu einem Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung zum allg. Verständnis:

Im Reha-Entlassungsbericht ist stets die Aussage getroffen was mit dem Leistungsvermögen am allg. Arbeitsmarkt ist. Man kann durchaus "arbeitsunfähig", also krank, entlassen werden. Daneben wird ggf. bei der Abschlussuntersuchung "Leistungsvermögen am allg. Arbeitsmarkt über 6 Std./tgl" festgestellt. Damit läge keine Erwerbsminderung vor.

An dieser Aussage hat sich vermutlich die Agentur orientiert. Sobald von Ihnen selbst ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt wird, ist der med. Sachverhalt durch den RV-Träger erneut zu beurteilen. Es könnte sein, dass damit auch die Ausgangssituation für die Beurteilung des Anspruchs auf AloG bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit ein andere ist. Insoweit wäre es durchaus ratsam den Rentenantrag auf Verdacht zu stellen, damit überhaupt eine Alimentation stattfinden kann.

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14 Antworten

Feliam 12.08.2015 | 10:58
Erst mal zum Beratungstermin gehen! Greift die Nahtlosigkeitsregelung nicht, bekommt Ihr Vater ganz normal Arbeitslosengeld. Über einen Rentenantrag kann man, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes und der evtl. Rente bekannt sind, immer noch nachdenken.
Herz1952am 12.08.2015 | 11:11
Hallo Suedde, sehr wahrscheinlich liegt es daran, dass das Arbeitsamt keine AU-Bescheinigung von Ihrem Vater vorliegen hat. Vor allen Dingen: hat Ihr Vater vor Ablauf des Krankengeldes einen Rentenantrag gestellt? Diese Fragen schnellstens mit der Agentur für Arbeit klären!!! Aber sehr wichtig ist die AU-Bescheinigung!!! dies ist eigentlich die Voraussetzung, das die Agentur für Arbeit zahlt.(ALG I zahlen müsste). Auch wenn er dadurch nicht vermittelbar ist. Vielleicht funktioniert das auch nur zusammen mit dem Rentenantrag. Bei mir lief es jedenfalls so. Rentenantrag stellen, beim Arbeitsamt melden zusammen mit der AU-Bescheinigung (lückenlos). ALG I, dann nach ca. 4 Monaten EM-Rente.
Herz1952am 12.08.2015 | 11:13
Nachtrag: Rentenantrag wurde ca. 2 Monate vor Ablauf des KG gestellt.
sueddeam 12.08.2015 | 17:04
Danke erst einmal für die vielen Antworten! Aus dem Schreiben der Agentur für Arbeit geht nur hervor, dass er nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fällt. Begründet wurde dies jedoch nicht. Weiter heißt es "Um klären zu können, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bitte ich Sie Ihren nächsten Termin bei IHrer Arbeitsvermittlerin wahrzunehmen." Einen Termin bei der Agentur für Arbeit hat er derzeit nicht, da er aktuell wieder im Krankenhaus ist. Das Problem ist nun, dass er wie gesagt derzeit im Krankenhaus ist und in ein paar Tagen der Krankengeldanspruch endet. Wenn mein Vater jetzt Anspruch auf ALG hätte, müsste dann das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Mein Vater war die komplette Zeit lückenlos arbeitunfähig geschrieben. Der Agentur für Arbeit liegt auch die derzeitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
sueddeam 12.08.2015 | 17:11
Noch eine Frage hätte ich... Habe ich den § 145 SGB III richtig verstanden.? Unter die Nahtlosigkeitsregelung fällt man, wenn die Agentur für Arbeit durch amtsärztliche Begutachtung festgestellt hat, dass man für voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht mehr in der Lage sein wird, wöchentlich 15 Stunden unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen zu arbeiten. Um "normales" Arbeitslosengeld zu bekommen müsste er ja wahrscheinlich sein Arbeitsverhältnis kündigen, oder? Das halte ich für sehr fragwürdig, denn er ist dort seit 25 Jahren beschäftigt. Ich kann es nicht glauben, dass es tatsächlich sein kann, dass er in Deutschland aus dem sozialen Netz herausfällt. Oder?
Herz1952am 12.08.2015 | 17:32
Nachtrag: über das "Ruhen" des Arbeitsverhältnisses bestimmt normalerweise der individuelle Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Manche Verträge sehen ein "Ruhen" vor, wenn die EM-Rente befristet gewährt wird.
Herz1952am 12.08.2015 | 17:28
Hallo Suedde, in einem solchen Fall könnte sogar der AG normalerweise "fristlos kündigen", weil nicht zu erwarten ist, dass Ihr Vater wieder arbeiten kann, wie es der Arbeitsvertrag vorsieht. Er soll - mit einer Vollmacht können Sie das auch machen - einen Rentenantrag stellen (z.B. bei der zuständigen Gemeinde). Setzen Sie sich auch am besten mit seinem Arbeitgeber in Verbindung. Eventuell kann das Arbeitsverhältnis auch in beiderseitigem Einvernehmen "ruhend" gestellt werden - bzw. es wird eine Zusage gegeben, dass er wieder beschäftigt wird, wenn es die Krankheit zulässt. Solche Zusagen sind aber in der Regel nicht bindend. Sprechen Sie auch mit dem Arbeitsamt darüber, damit keine "Finanzlücke" entsteht.
Silviaam 13.08.2015 | 09:40
Hallo Nein, der Vater muss von alleine nicht kündigen! Er sollte aber schnellstens einen EM-Rentenantrag stellen.. Die Nahtlosigkeitsregelung knüpft daran und ist gerade dazu da, um die Lücke/Zeit abzudecken, bis über die EM/den Rentenantrag entschieden wurde. Solange darüber nicht entschieden wurde oder er eine EM-Rente auf Zeit zugesprochen bekommt und er noch seinen Arbeitsplatz hat, wird dieser ruhend gestellt. Bei der AfA muss er dann auch keine AU-Bescheinigungen mehr einreichen, da er sich unbedingt mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen muss! Diese zur Verfügungstellung geschieht rein fiktiv! Ich empfehle euch das Forum "Krank ohne Rente", dort bekommt ihr viele Antworten auf speziell eure Fragen! In dem Forum sind Menschen aktiv, die das Procedere persönlich durch haben und auch der Behördenwillkür unterlagen, da sie unwissend waren und vertrauten. Die Nahtlosigkeit stellt die Brücke zwischen Krankheit - noch einen Arbeitsplatz haben - aber noch keine Entscheidung über Erwerbsminderung. Wie gesagt, schnellstmöglich den EM-Antrag stellen und dies der AfA mitteilen. Gutachterlich (persönlich oder per Aktenlage) wird die AfA das Restleistungsvermögen feststellen und mit diesem Restleistungsvermögen muss sich Ihr Vater unbedingt der AfA fiktiv !!! zur Verfügung stellen (wird aber nicht vermittelt). Alles Gute wünscht Silvia
sueddeam 13.08.2015 | 09:58
Danke nochmals für die Einschätzungen... Insbesondere für den Tipp mit dem Forum "Krank ohne Rente"! Das klingt also tatsächlich so, als wäre die Erwerbsminderungsrente eine große Chance! Diese Unsicherheiten machen uns alle verrückt... Da weiß man nicht, wie es mit der Krebserkrankung weiter geht (derzeit wieder Metastasen und OP) und dann auch noch die fragwürdige finanzielle Absicherung... Danke an Alle schon mal!
Herz1952am 13.08.2015 | 14:00
Hallo Suedde, als ich würde Ihnen raten schnellstens den Rentenantrag zu stellen. Eine befristete Rente wäre eigentlich die Chance aus dem finanziellen Desaster (evtl. H4 allerdings mit Vermögensaufbrauch) rauszukommen. Gut, ich bin kein Arzt und kann die Krankheit Ihres Vaters nicht bewerten. Ich sehe aber große Chancen für eine EM-Rente. Bei mir persönlich lief das ganze nur etwas gezielter ab. Ich hatte allerdings auch einen freiberuflichen Berater, damit wenigstens die Formalitäten folgerichtig getätigt wurden. Ich selbst war krankheitsbedingt auch nicht dazu in der Lage, mich selbst um diese Sachen zu kümmern. Außerdem war ich auch schon 52 Jahre und keinen Arbeitsplatz mehr durch Insolvenz der Firma. Nochmal: Ich halte es nach wie vor sehr wichtig, die AU dem Arbeitsamt gegenüber zu belegen u n d den Rentenantrag zu stellten!!! Die formellen Bedingungen - wie Wartezeit etc. - sind doch wohl erfüllt. Es geht dann nur noch um das medizinische. Bei mir hat übrigens auch ein Oberarzt gemeint, mein Herz würde sich wieder erholen, was allerdings biologisch gar nicht möglich war. Entlassen wurde ich auch als arbeitsunfähig und bekam zunächst durch die "Aussage" des Arztes "nur" die volle Arbeitsmarktrente. Gesundheitlich hoffe ich, dass die Krankheit Ihres Vaters zum Stillstand kommt und er noch ein paar schöne Jahre erleben kann.
Herz1952am 13.08.2015 | 14:04
Ergänzung: wenn schon nicht arbeitsfähig, dann wenigstens mit EM-Rente ohne größere finanzielle Sorgen. Mein Wahlspruch lautet übrigens: Geld ist sehr wichtig, gerade wenn man krank ist und ich habe da meine Erfahrungen.
Silviaam 13.08.2015 | 14:37
Hallo Herz1952 Vielleicht möchten Sie sich einmal mit dem Thema "Nahtlosigkeit" etwas mehr vertraut machen. Es ist zwar für die Person, die den EM-Antrag gestellt hat und sich bei der AfA bezgl. Nahtlosigkeit meldet, wichtig weiterhin AU-Bescheinigungen vom Arzt zu erhalten, jedoch soll er sie ganz still für sich zu Hause sammeln und gut aufbewahren, er sollte diese nicht der AfA vorlegen, wenn er sich auf die "Nahtlosigkeitsregelung" berufen möchte! Er muss!!! sich fiktiv mit seinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung stellen können, was er definitiv nicht kann, wenn er fortlaufende AU-Bescheinigungen beibringt/vorlegt! In dem Fall würde nämlich nach 6 Wochen die Nahtlosigkeit wieder enden, da er (fiktiv) nicht der AfA zur Verfügung steht (man ist ja offiziell AU) und man wird ihn somit mit Kusshand ans Jobcenter weiter verweisen! Es ist alles sehr kompliziert geregelt und als Laie muss man das nicht verstehen, was sich die Gesetzgeber dazu ausgedacht haben, doch es geht für den Einzelnen um die Existenz und daher sollte man sich immer gut und richtig informieren! Ich hatte 2006 Glück, dass meine Sachbearbeitung bei der AfA darin fit war und mich richtig aufklärte. Selbst der VDK hätte mich ins offene Messer rennen lassen! Viele SB bei der AfA und auch Sozialverbände sind leider mit dem Thema nur dürftig vertraut. Das liest man an den Forennutzer im KoR-Forum, die sich hilfesuchend dann an das Forum wenden, wenn der Karren bereits im Dreck steckt! Welche Behördenabläufe es nacheinander zu bewältigen gilt, was man an Formularen ausfüllen muss und welche man besser nicht ausfüllt, das alles heißt es zu beachten. Wie gesagt, das oben genannte Forum ist sehr hilfreich in dieser Thematik, da es sich grundsätzlich damit befasst und Rat suchende darin aufklärt, wie sie sich zu verhalten haben. Ich denke, es ist im Interesse aller, richtig informiert zu sein. Aus dem Grund besteht ja auch dieses Expertenforum der DRV, welches sich um Rentenangelegenheiten sehr informativ bemüht. Ihnen Herz1952 auch gesundheitlich alles Gute! Silvia
Herz1952am 13.08.2015 | 18:03
Herzlichen Dank, Silvia. Und Sie haben recht! Ich habe meine "gelben Zettel" für die Dauer des ALG I Bezuges in meinen Akten! Das war ja auch schon 2005/2006 und für mich als Mann einfach zu lange. Außerdem die 30-Stunden-Narkose, das dauert mindestens 30 Jahre bis mein Gedächtnis wieder voll funktioniert. Ich werde das allerdings nicht mehr überprüfen können (smile). Auch Ihnen alles Gute.
Beobachteram 14.08.2015 | 08:19
@Herz1952 Es reicht mit ihnen hier langsam. Sie nerven !!
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