Hallo Harald Steger,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier in diesem Forum zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Krankenversicherung beantworten können. Zur Klärung Ihrer Frage kann ich Sie insoweit leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse oder eines der einschlägigen Foren zur Krankenversicherung verweisen.