Wenn Sie 'Glück' haben, fordert die Krankenkasse Sie vorher noch auf eine Reha zu beantragen. Das schränkt dann zwar Ihr Dispositionsrecht ein (u.a. Sie dürfen die Reha nicht ablehnen, sonst kann die KK das Krankengeld einstellen), aber es wäre auch gleichzeitig ein Antrag auf EM-Rente (jeder Reha-Antrag ist auch ein Rentenantrag, siehe Kleingedrucktes im Antrag).
Das können Sie aber auch von sich aus machen bzw. gleich einen EM-Rentenantrag stellen. Sie sind ja schon sehr lange krank, warum wollen Sie freiwillig auf Ihr Recht verzichten, dass geprüft wird, ob Sie nicht doch nicht nur 'arbeitsunfähig' sondern bereits 'erwerbsgemindert' sind? Und wenn Sie erwerbsgemindert sein sollten, dann würden Sie Zurechnungszeiten erhalten, die es bei keiner anderen Rente gibt
Sollten Sie Ihren Antrag auf SB-Rente schon abgeschickt haben, können Sie diesen als Antrag auf EM-Rente noch ergänzen, denn noch ist der SB-Antrag nicht bindend. Hierzu müssten Sie dann noch medizinische Unterlagen nachreichen, die eine evtl. bestehende Erwerbsminderung fundieren könnten (das besprechen Sie mit Ihren Ärzten).
Hierfür könnten Sie dieses Formular verwenden und beziehen sich im Text auf den Antrag vom xxx
Wenn der Antrag noch nicht raus ist, kreuzen Sie beides an und fügen SB-Ausweis in Kopie UND medizinische Unterlagen bei.
Und schreiben in das Feld Bemerkungen, dass Sie die Altersrente 'vorläufig' ab 01.11.2024 beziehen möchten, sofern bis dahin über eine Erwerbsminderung noch nicht entschieden wurde.
Und spätestens wenn die Krankenkasse Ihnen mitteilt, dass das Krankengeld demnächst ausläuft, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und beantragen dort ALGI nach §145 SGB III (Nahtlosigkeit). Sofern Sie 'grundsätzlich' Anspruch auf ALGI haben, wird das dann wohl auch bewilligt werden > das klären Sie mit der Agentur für Arbeit.
Sollte eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden (auch rückwirkend), dann hätten Krankenkasse und Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche, die werden aber direkt mit einem evtl. Nachzahlungsanspruch einer Rente verrechnet werden und sind auf den Zahlbetrag der Rente begrenzt. Es wird monats-/tagesgenau verrechnet. Sie selbst müssten nichts erstatten, schlimmstenfalls gibt es keine Nachzahlung.
Es gibt keinen Grund, dass Sie freiwillig auf Ihre Rechte verzichten, und das wäre in Ihrem Fall insbesondere, eine Erwerbsminderung prüfen zu lassen. Es kann Ihnen ja nichts passieren, denn wenn Sie die 35 Beitragsjahre haben, das notwendige Alter und den GdB 80 (50 würde auch reichen), der zum Rentenbeginn gültig sein muss, dann haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf die SB-Rente.
Lassen Sie sich ggfs. bei der Antragsstellung von Ihrer zuständigen DRV helfen (persönlich/telefonisch/per Video-Chat)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…