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Experten-Antwort

Krankengeld und Rente besteueuern

von Klaus 196110.11.2016 | 14:59
908 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Ich bekam für das Jahr 2015 bis Juni Krankengeld und eine private Tagesgeld-Krankenversicherung ausgezahlt, die versteuert wurden. Ab Juli bin ich Erwerbsminderungs - Rentner. Krankengeld bekam ich jeden Monat 1300€ und Tagesgeld 300€ bis Ende Juni. Um verrentet zu werden bekam ich von meinen Arbeitgeber die restlichen Urlaubsansprüche ausgezahlt, auch versteuert. Ab Juli beziehe ich ein Erwerbsminderungsrente von 888€ im Monat und soll nun Steuern zurück zahlen. Das verstehe ich nicht, da ich 2014 auch schon ab März Krankengeld bezog und nichts nachzahlen brauchte. War aber bis März arbeiten bzw. die 6 Wochen krank, die der Arbeitgeber zahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus 1961,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.

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2 Antworten

SuchenUndFragenam 10.11.2016 | 15:06
Oops, das ist wohl eher eine Frage für's Finanzamt als für dieses Forum. Sicher, dass in der Steuererklärung alle Eintrage richtig vorgenommen wurden? Sonst würde ich einfach innerhalb der Widerspruchsfrist mit den Unterlagen mal beim Finanzamt vorbeigehen. Falls die was nicht richtig übernommen haben oder nicht alles richtig eingetragen wurde, lässt sich das noch korrigieren.
Herz1952am 10.11.2016 | 15:09
Das Krankengeld ist steuerfrei, das Tagegeld eigentlich auch. Da Sie gearbeitet haben in 2015 und noch Rente bezogen, kann es zu einer Nachzahlung kommen, weil für die Rente (der steuerpflichtige Teil während des Jahres noch nicht versteuert wurde. Außerdem kommt noch hinzu, dass das Krankengeld unter dem sog. Progressionsvorbehalt steht, d. h. dass von den zu versteuernden Beträgen des Arbeitseinkommens prozentual zu wenig Steuern einbehalten wurden. Sehen Sie bitte mal genau Ihren Steuerbescheid an, und das zu versteuernde Einkommen. Das Krankengeld und wohl auch das Tagegeld sind hier mit Sicherheit nicht mit drin. Hinzurechnen müssten Sie noch den Steuerbetrag der Rente. Wenn Sie es genauer haben wollen müssten Sie noch die Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge berücksichtigen, aber der Bescheid dürfte wohl stimmen.
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