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Experten-Antwort

Krankengeld und Rente/Änderung der DÜVO

von NeuRentner201904.06.2019 | 18:02
160 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als ich jetzt meinen Versicherungsverlauf und die Liste der Entgeldpunkte für Beitragszeiten kontrollierte, stellt ich mehrere Unstimmigkeiten fest ;( Deshalb zwei Fragen: 1) wie können falsch gemeldete Daten aus den 1990 Jahren (vom Arbeitgeber und Krankenkassen) heute berichtigt werden? 2) gibt es Höchstgrenzen für die Anerkennung von Krankengeld/Kinderkrankengeld bei der Rente? (Auch wenn der Beitrag zur RV in voller Höhe vom Krankengeld einbehalten wurde.) Danke schon heute

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2019 | 11:19

Hallo NeuRentner2019,

damit die Unstimmigkeiten in Ihrem Versicherungsverlauf geklärt werden können, sollten Sie bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin vereinbaren und dort alle vorhandenen Unterlagen (z.B. Lohnabrechnungen, Unterlagen über Zeiten im Beitrittsgebiet, Papiermeldungen)vorlegen.

2 Antworten

W°lfgangam 04.06.2019 | 20:49
Hallo Neurentner2019, zunächst, welche 'Unstimmigkeiten' zu den damals erfolgten Meldungen zum Rentenkonto - verglichen mit den Ihnen vorliegenden Papiermeldungen - haben Sie denn 'festgestellt'? zu 1: Sie legen die Papiermeldungen vor, wenn es Abweichungen gehen sollte. zu 2: was hat der Einbehalt der Beiträge vom KG direkt mit dem der DRV gemeldeten SV-pflichtigen Entgelt bei KG-Bezug zu tun? Hier/wie heute auch, wird ein 'Fiktiveinkommen' der DRV gemeldet - 80 % des davor versicherten DRV-Entgelts fließen als Pflichtbeitragszeit (bei Krankengeldbezug, wie auch Arbeitslosengeld) in Ihr Rentenkonto und ergeben die danach ermittelten Entgeltpunkte für diesen Zeitraum ab ...wobei ich hier/1990, gerade überlege, ob die KK in dieser Zeit überhaupt RV-Beiträge zahlen musste, oder diese Zeit als pure Anrechnungszeit mit 80 % des Gesamtleistungswerte bepunktet wird. Sie werden weitere Ausführungen zu Ihren Fragen erhalten - die allgemein auch aus der letzten Rentenauskunft/vor 2018 erstellt, anhand der Berechnung/Bewertung der beitragsfreien/beitragsgeminderten Zeiten nachgelesen werden können ...oder von der nächsten Beratungsstelle erklärbar sind. Gruß w.
NeuRentner2019am 04.06.2019 | 21:57
Zitat von W°lfgang anzeigen
Erstmal Danke. es wurde die Zeit z.B nicht als "Zeit im Beitrittsgebiet" gemeldet, das geht aus der Papiermeldung nicht hervor das ist mir schon klar, aber die Papiermeldung über die Höhe des KG entspricht nicht dem Wert im VVL und ist laut tel. Auskunft der DRV auch nicht gemeldet Gruß
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