Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen,
sofern die Reha-Leistung von der DRV bewilligt wurde steht Ihnen in der Zeit der Teilnahme an der Leistung ausschließlich das Übergangsgeld der Rentenversicherung zu.
Nach Abschluss der Reha erhalten Sie das Krankengeld.
Weisen Sie Ihre Krankenkasse bitte darauf hin, das eine Reha-Leistung durchgeführt wurde. Dies geht sicherlich aus dem Akteninhalt bei der Krankenkasse hervor. Evtl. wurde es übersehen?
Freundliche Grüße
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