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Experten-Antwort

Krankengeld und Witwenrente

von Irene Hoffnann13.07.2016 | 19:13
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bekomme seit dem 26.5.2015 Krankengeld und bin Witwe, also auch Witwenrente mein Mann ist 1997 verstorben. Nun habe ich heute den Bescheid bekommen und muss 616,00€ nachzahlen. Bekommt man weniger Witwenrente wenn man krank ist, da hat man ja schon weniger Geld, als wenn ich arbeite. Kann ich nicht nachvollziehen. Bekomme zwar erst 1.9.2017 20€ mehr, aber verstehe die Nachzahlung nicht. Habe immer das gleiche vorher verdient und musste nie nachzahlen, sondern habe bei der letzen Rentenberechnung sogar mehr bekommen. Habe Widerspruch eingelegt. Mag Irene Hoffmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

wenn die Berechnung und damit der Bescheid unrichtig ist, haben Sie mit Ihrem Widerspruch richtig reagiert. Alles Weitere ist per Ferndiagnose und ohne Blick in die Berechnungsanlagen schwer auszumachen. Da Sie aber bereits vermuten, dass der Grund wahrscheinlich bei der fehlerhaften Meldung Ihres Arbeitgebers zu finden ist, wird dies im Rahmen der Überprüfung durch den Widerspruch zum korrekten Ergebnis führen.

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6 Antworten

W*lfgangam 13.07.2016 | 19:51
Hallo Irene Hoffmann, die Einkommensanrechnung ergibt sich aus dem neuen Anrechnungsbescheid, lassen Sie sich den in der nächsten Beratungsstelle erläutern - und er wird richtig sein. Und das hat nichts mit krank und Witwe zu tun, da gibt es Stichtage für die Einkommensanrechnung und das jeweilige zugrundegelegte Einkommen - zum Stichtag 01.07.2015 sah es noch anders aus (zu Ihren Gunsten, mit dem vollem Beschäftigungseinkommen vor dem 01.07.2015) und nur ein paar Monate KG bis dahin, als zum neuen Stichtag 01.07.2016. Wie gesagt, aus dem im neuen Bescheid aufgerechneten Daten/Terminen können Sie es nachvollziehen, oder bemühen zur Erklärung die nächste Beratungsstelle. Und, die Abzüge für das zu berücksichtigende Netto-Einkommen bei der Witwenrentenanrechnung von Arbeitsentgelt und KG sind auch etwas unterschiedlich – Erklärung erhalten Sie vor Ort. Gruß w.
W*lfgangam 13.07.2016 | 21:46
Zitat von Irene Hoffnann anzeigen
...auch wenn Urlaubszeit ist, sollte das den 'Oberen' so langsam etwas zu denken geben - wie sie die sie mit üppigem Gehalt speisenden Beitragszahler an der langen Leine zappeln lassen! Das mag nicht in jeder DRV-Beratungsstelle so sein, aber die Eindrücke über extrem lange Terminverläufe nehmen hier zu. Irene, wenn Sie in einer größeren Stadt/Landkreis wohnen, dann suchen Sie bitte das nächste Versicherungsamt im Rathaus dort auf ...wenn es nicht gerade in Bundesland XY ist, wo man sich der Aufgabe an den ratsuchenden BürgerInnen verweigert, und der DRV mit noch längeren Terminzeiten in die Hände spielt ;-) ...dort finden Sie auch während der normalen Öffnungszeiten nahezu täglich Rat und Hilfe. Via Google: 'meine stadt' rente versicherungsamt Gruß w. ...Oktober - ich bin sprachlos ... !!!
Irene Hoffnannam 13.07.2016 | 20:29
Vielen Dank aber habe es nicht genau verstanden und der Mitarbeiter heue hat mir erklärt, das hängt mit 2014 zusammen, da habe ich eine Lebensversicherung bekommen, da ich aber noch nach dem alten System berechnet werde, ist dies nicht relevant. Haben zwei verschiedene Einkommen gesendet. Ich muss nochmals anrufen und die nächste Beratungsstelle hat erst im Oktober Termine und wir haben niemanden. Irene Hoffmann Herzliche Grüße
W*lfgangam 13.07.2016 | 22:06
Zitat von W*lfgang anzeigen
Nachtrag: ein 'freundlicher' Brief an den Geschäftsführer Ihrer DRV könnte helfen, die Situation zu beschleunigen und letztendlich auch für eine 'Entspannung' in der örtlichen Beratungsstelle zum Dank aller dort tätigen MitarbeiterInnen helfen. Wenn sich keiner beschwert, hält 'man oben' das für optimal rationalisiert - die internen Rufer/Belastungen hört man eh nicht … Kontra: ...Servicewüste D, hätte nicht gedacht, dass es die DRV auch dahin schafft. Und ja, auch in meinem örtlichen Umfeld werden die Rufe lauter - Termin, gern, in 3 Monaten … Pro: Wobei, nicht alles braucht einen Termin – einiges lässt sich bei direktem Erscheinen in wenigen Minuten klären! ...wenn der Warteraum nicht brechend voll ist ;-) Gruß w.
???am 14.07.2016 | 08:45
Haben Sie denn die DRV über Ihren Krankengeldbezug informiert? Die Krankenkasse meldet das nicht von selbst an die Witwenrente.
Irene Hoffnannam 14.07.2016 | 09:16
Ja, das habe ich rechtzeitig gemacht, das ich ab 26.5.2015 Krankengeld beziehe und denke es liegt an meinem Arbeitgeber der eine falsche Meldung gemacht hat, das soll jetzt überprüft werden. Er hat einmal zu viel Brutto gemeldet und dies nach meiner Rückfrage, das es nicht stimmt eine neue gesendet und das hat anscheinend zur Verwirrung geführt und war zwar 2014 aber ist einem Mitarbeiter der RV aufgefallen und hat somit gedacht, verdiene mehr. Nun wird alles überprüft bei der Widerspruchsstell und das Krankengeld hat keinen Einfluss auf die Witwenrente wird genau behandel wie Einkommen im Gegensatz zum Finanzamt. Habe schon einmal erfolgreich wo ich einen Widerspruch gemacht, da bekannt ist die meisten Berechnungen sind falsch und jetzt waren die Mirarbeiter überfordert. Herzliche Grüße Irene Hoffmann
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