Sehr geehrte Frau Hoffmann,
wenn die Berechnung und damit der Bescheid unrichtig ist, haben Sie mit Ihrem Widerspruch richtig reagiert. Alles Weitere ist per Ferndiagnose und ohne Blick in die Berechnungsanlagen schwer auszumachen. Da Sie aber bereits vermuten, dass der Grund wahrscheinlich bei der fehlerhaften Meldung Ihres Arbeitgebers zu finden ist, wird dies im Rahmen der Überprüfung durch den Widerspruch zum korrekten Ergebnis führen.