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Krankengeld versus Rente

von Franklin09.10.2009 | 18:15
841 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Freundin hat jetzt einen Antrag auf EU Rente gestellt und das Datum der Antragstellung ist rückwirkend der 01.09.09! Jetzt würde mich interessieren wie das von statten geht,wenn die Rente ab 01.09.09 gezahlt wird und das Krankengeld weiterhin gezahlt wird. Das zuviel gezahlte KG wird die Kasse sich doch sicherlich zurückholen und wenn ja,in wie fern bekommt das meine Freundin zu spüren wenn es um die Rente geht die sie monatlich ausgezahlt bekommt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Franklin,

vom Versicherten erfolgt keine Rückforderung. Aufgrund rückwirkender Renteneinweisung läuft bei der Rentenversicherung eine Nachzahlung auf. Diese wird einbehalten und die Krankenkasse zum Erstattungsanspruch aufgefordert.

1 Antworten

Antwortam 09.10.2009 | 18:48
Die DRV verrechnet alles mit der KK intern,sollte die Rente höher ausfallen als das KG,dann gibt es eine Erstattung für Ihre Freundin,sollte es weniger sein,bleibt es wie bisher,es erfolgt keine Rückforderung.
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