Hallo SuZo,
für die von Ihnen genannte Mitarbeiterin werden zwar im Zeitraum der Krankengeldzahlung geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt (Beiträge auf Basis von 80 % des dem Krankengeld zugrundeliegenden Arbeitsentgelts). Unter Berücksichtigung der Höhe der Differenz und der Dauer des von Ihnen genannten Krankengeldbezugs ist aber nicht davon auszugehen, dass sich hier ein nennenswerter Verlust an Rentenanwartschaften bei Ihrer Mitarbeiterin ergibt.
Die Differenz bei der Zahlung der Beiträge kann im Übrigen nicht unmittelbar vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Krankengeld. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen insbesondere auch den folgenden Beitrag auf der Homepage von ihre-vorsorge.de:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitgeberzuschuss-zum-krankengeld-geht-das.html
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch von der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.