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Experten-Antwort

Krankengeld - Zahlungen an die Rentenkasse

von SuZo22.07.2020 | 11:45
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Eine Mitarbeiterin geht wegen der Gefährdung durch Corona im pädagogischen Dienst und Vorerkrankungen im DEZ 2020 mit Abschlägen vorzeitig in Rente. Ab 1.8.20 ist sie krank geschrieben und bekommt dann nach 6 Wochen Krankengeld.Vermindern sich in den verbleibenden 12 Wochen ihre Zahlungen in die Rentenkasse und hat dies Auswirkungen auf die Höhe ihrer Rente? Könnte ich als Arbeitgeber die Differenz draufzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SuZo,

für die von Ihnen genannte Mitarbeiterin werden zwar im Zeitraum der Krankengeldzahlung geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt (Beiträge auf Basis von 80 % des dem Krankengeld zugrundeliegenden Arbeitsentgelts). Unter Berücksichtigung der Höhe der Differenz und der Dauer des von Ihnen genannten Krankengeldbezugs ist aber nicht davon auszugehen, dass sich hier ein nennenswerter Verlust an Rentenanwartschaften bei Ihrer Mitarbeiterin ergibt.

Die Differenz bei der Zahlung der Beiträge kann im Übrigen nicht unmittelbar vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Krankengeld. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen insbesondere auch den folgenden Beitrag auf der Homepage von ihre-vorsorge.de:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitgeberzuschuss-zum-krankengeld-geht-das.html

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch von der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

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