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Krankengeldanspruch

von kranker29.12.2009 | 15:33
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3 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, meine Frage bezieht sich auf den Krankengeldanspruch, ich weiß ich bin beim Forum der DRV vielleicht hat jemand Erfahrungswerte. Ich wurde 10/08 von der Krankenkasse ausgesteuert. In 07/09 wurde mein Rentenverfahren abgelehnt auch keine BU( 70% GdB, 39 Jahre bis zuletzt im Handwerk als Facharbeiter (3,5 Jahre Ausbildung mit Abschluß)gearbeitet,hatte dem Gericht auch eine Bescheinigung vorgelegt das ich als Meisterstellvertreter tätig war. Bis Ende Januar 2010 bekomme ich noch Alg 1. Bin seit 26.11.09 wieder krank (neue Krankheit), durch eine neue Blockfrist könnte ich wieder Krankengeld erhalten, aber weil das Arbeitsamt mitgeteilt hat das ich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stand ( weil Gutachten des Arbeitsamtes mich unter 3 Std. Arbeitsfähigkeit eingestuft hat) wird Krankengeld abgelehnt. Die Gutachten der DRV sagen aber das ich über 6 Std. für leichte Tätigkeiten einsetzbar bin. Das Gutachten des Arbeitsamtes war dem Sozialgericht total egal es wurde in keiner Weise berücksichtigt. Muß ich das akzeptieren, warum hat das Arbeitsamt die Gutachten der DRV nicht berücksichtigt und mich als arbeitsfähig eingestuft. Die Krankenkasse und die AfA sagen ich solle Rente einreichen obwohl Sie es nach den Unterlagen wissen das diese abgelehnt worden ist. Vielleicht kann ein Forumsteilnehmer aus Erfahrung mir weiterhelfen, ob ich das so hinnehmen muß. Im voraus Vielen Dank .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kranker,

bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen sich einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung des Krankengeldes erteilen. Hiergegen legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und lassen den Sachverhalt nochmals prüfen.

2 Antworten

Unbekanntam 29.12.2009 | 16:16
Hallo "Kranker", vorab erlauben Sie mir eine Anmerkung zum Sachverhalt, dass das Gericht das Gutachten der Agentur für Arbeit nicht beachtet hat: Das ist völlig verständlich. Den Grund möchte ich hier nicht groß erläutern, sondern nur kurz sagen, dass die AfA froh ist jeden den sie los kriegt. Was Sie nun tun sollten: Sie haben einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides der Krankenkasse Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Sollte dieser auch abgelehnt werden, haben Sie wiederum 1 Monat Zeit beim Sozialgericht zu klagen. Viel Hoffnung mach ich mir vom Widerspruch jedoch nicht. Denn wenn wirklich im Krankenkassenrecht drinsteht, dass man zuvor dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben muss, dann ist es so. Das Gutachten von der Afa ist nicht richtig oder falsch, weil der Rentenversicherungsträger was anderes entschieden hat. Jede Behörde entscheidet in eigener Verantwortung. Sie sind m. E. ein gutes Beispiel für den kaputten Sozialstaat. Der Gesetzgeber gibt den Behörden keine einheitliche Linie vor, was die Beurteilung angeht. Wieso? Weil das wieder irgendwelchen hübsch lechelnden Politikern nicht passt...
Lucasam 29.12.2009 | 19:25
Gehen Sie am besten gleich zu einem versierten Fachanwalt für Sozialrecht. Sie glauben gar nicht, was die so hinbiegen können....
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