Hallo EMR-Rentner,
vermutlich geht es um die Feststellung des Rentenbeginns der vollen Erwerbsminderungsrente.
Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, können bereits vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden, wenn nach Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld endet, weil die Höchstbezugsdauer erreicht ist, und der siebte Kalendermonat nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht erreicht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung