Grundsätzlich ist ein Bezug von Krankengeld zu Beginn der Altersteilzeit unschädlich. Dies gilt allerdings nur, wenn Aufstockungsleistungen durch den Arbeitgeber oder von der Agentur für Arbeit, für die Zeit des Krankengeldbezugs gezahlt werden. Je nach Gestaltung des ATZ-Vertrags muss die Zeit des Krankengeldbezugs zur Hälfte nachgearbeitet werden.