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Zur Experten-Antwort springenHallo Barbara,
verstehe ich das richtig: Es besteht Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus rein medizinischen Gründen - objektiv besteht also nur noch die Fähigkeit von weniger als 3 Stunden Arbeit am Tag. Daneben wird eine volle Beschäftigung ausgeübt, was ja dann auf "Kosten der Restgesundheit" erfolgen müsste (ich gehe mal davon aus, dass das vom RV-Träger geprüft wurde).
Dann ruht die EM-Rente aufgrund des Hinzuverdienstes voll und wenn der Hinzuverdienst wegfällt, wird wieder die Rente gezahlt. Es müsste also der RV-Träger über den (zeitweiligen) Wegfall des Hinzuverdienstes informiert werden.
Eine Krankengeldzahlung wäre theoretisch nur möglich, wenn keine (volle) Erwerbsminderung mehr vorliegen würde und deshalb die Rente zu entziehen wäre. Ich stelle es mir aber schwierig vor, eine Besserung der Erwerbsfähigkeit zu beweisen in einer Phase der längeren Krankheit. Ich mir auch nicht sicher hinsichtlich der genauen Regelungen der Krankenkasse in so einem Fall...
Einfach auf die volle EM-Rente verzichten geht jedenfalls nicht - dies ist nicht zulässig, wenn damit ein anderer Leistungsträger belastet würde.
Hallo Barbara,
leider ist es nicht möglich hier im Forum zu beurteilen, wie am Besten vorzugehen ist. Der Fall ist zu komplex und ohne genaue Kenntnis des medizinischen Sachverhalts keine Prognose möglich. Wenn sich die Erwerbsfähigkeit tatsächlich erheblich gebessert hat, dann wäre der Rentenbezieher natürlich sogar verpflichtet, den RV-Träger zu informieren. Vielleicht wäre hier eine ausführliche und individuelle Beratung bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle angebracht.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochen aktuellen Arbeitsunfähigkeit möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, dass die EM-Rente wieder gezahlt wird (sei es auch nur für einen Monat), wenn das Entgelt vorübergehend unter die monatliche Hinzuverdienstgrenze sinkt oder ganz entfällt.
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