Hallo J.Byt,
am Krankengeld ändert sich nichts.
Jedenfalls dann nicht wenn die Erwerbsminderungsrente tats. -wie von Ihnen vermutet- abgelehnt werden sollte. Die Krankenkasse bleibt dann zuständiger Träger und in der Zahlungsverpflichtung. Die rentenrechtliche Feststellung eines mgl. Restleistungsvermögens vom 6 Std. und mehr auf dem allg. Arbeitsmarkt hat nicht mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in Ihrem aktuellen Job zu tun. Wenn Sie diesen Job nicht ausüben können, dann sind Sie krank zu schreiben und damit weiterhin krankengeldberechtigt (längstens bis zur max. Höchstdauer - hier wohl Dez. 2017).
Anders schaut die Situation aus wenn die Rente als Vollrente bewilligt wird. Dann endet idR der Krankengeldanspruch.