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Experten-Antwort

Krankengeldzahlung nach Ablehnung der EU-Rente

von J.Byt24.02.2017 | 09:37
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5 Antworten

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Hallo, eine Frage in die Runde. Ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld (Anspruch Endet laut KK im Dezember 2017), war jetzt ohne Erfolg in Reha und der EU-Rentenantrag ist in Bearbeitung. Er wird wahrscheinlich abgelehnt, da ich noch mehr als 6 Std. täglich arbeiten kann, allerdings nicht in meinem jetzigen Job und Arbeitgeber. Wir geht das jetzt weiter mit der Krankengeldzahlung? Kann die KK mich zum Arbeitsamt schicken oder mir aus einen anderen Grund die Krankengeldzahlung verwehren? mit freundliche Grüßen J.Byt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J.Byt,

am Krankengeld ändert sich nichts.

Jedenfalls dann nicht wenn die Erwerbsminderungsrente tats. -wie von Ihnen vermutet- abgelehnt werden sollte. Die Krankenkasse bleibt dann zuständiger Träger und in der Zahlungsverpflichtung. Die rentenrechtliche Feststellung eines mgl. Restleistungsvermögens vom 6 Std. und mehr auf dem allg. Arbeitsmarkt hat nicht mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in Ihrem aktuellen Job zu tun. Wenn Sie diesen Job nicht ausüben können, dann sind Sie krank zu schreiben und damit weiterhin krankengeldberechtigt (längstens bis zur max. Höchstdauer - hier wohl Dez. 2017).

Anders schaut die Situation aus wenn die Rente als Vollrente bewilligt wird. Dann endet idR der Krankengeldanspruch.

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4 Antworten

J.Bytam 24.02.2017 | 14:06
Danke für die Auskunft :-)
Klaus Jürgens MTFam 24.02.2017 | 17:49
Die Auskunft des Experten ist nicht korrekt ! Die Krankenkasse kann JEDERZEIT die Krankengeldzahlung einstellen - auch weit vor Ende des des 72 wöchigen Ablaufes des maximalen Bezugszeitraumes also bei Ihnen Ende Dezember ! Und zwar dann wenn die Kasse bzw. deren MDK der Meinung ist das Sie wieder arbeitsfähig sind !!! Da nützt ihnen dann auch die weitere AU Bescheinigung ihres Arztes nichts. Der MDK kann und wird diese dann ausser Kraft setzen und die Krankengeldzahlung einstellen. Dagegen können Sie dann nur Widerspruch einlegen und danach - falls Widerspruch abgelehnt - rechtliche Schritte einleiten....Und das dauert laaange bis zur Entscheidung. Dann müssen Sie entweder wieder arbeiten gehen oder bei der Agentur für Arbeit ALG I beantragen - sofern Sie Anspruch auf ALG I haben. Wenn nicht bleibt nur ALG II - aber auch nur wenn Sie dafür in Frage kommen und kein Vermögen haben... Hier zum Nachlesen : http://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/krankenkasse_arbe…
J.Bytam 01.03.2017 | 21:36
Da stellt sich für mich aber die Frage, wie der MDK mich für arbeitsfähig halten kann obwohl vier Kardiologen inkl. Reha-Gutachten mir attestieren, das ich in meinem jetzigen Job (Berufskraftfahrer) nicht mehr arbeitsfähig bin. Dann zwingt mich die Krankenkasse ja zu kündigen. Und das geht? Ich habe ja die Möglichkeit eine Rente für Schwerbehinderte zu beantragen, allerdings mit erheblichen Abzügen und wesentlich weniger als das Krankengeld. Deshalb warte ich ja noch auf eine Entscheidung der KK. Wird denn der Bescheid über die Einstellung der Krankengeldzahlung so kurzfristig vorgenommen, das ein direkter Übergang in eine Rentenzahlung nicht möglich ist?
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