Ich kann mich hier nur anschließen: Wegen des Aufenthalts in der Fachklinik wird der zuständige Rentenversicherungsträger Ihre stufenweise Wiedereingliederung abbrechen müssen. Für die nachfolgende Krankengeldzahlung und die evt. folgende stufenweise Wiedereingliederung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Der Rentenversicherungsträger ist für die Folgeleistungen nicht mehr zuständig.