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Krankenhaus während Wiedereingliederung! Wie gehts weiter???

von herbertlein10.06.2008 | 19:43
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich hab ein großes Problem. Keiner kann mir da weiterhelfen. Also, ich befinde mich in einer stufenweisen Wiedereingliederung. Im 2ten Monat von 4! Diese wurde durch den Rententräger während der Reha mit meinem AG vereinbart. Bekomme also Übergangsgeld. Kein Krankengeld! Nun habe ich aber von meinem Arzt erfahren, dass ich (Bandscheibenprobleme) wieder in eine Fachklinik muß. Ich falle also länger als die erlaubte 1 Woche aus! Das heißt dann eigentlich, dass die Wiedereingliederung gescheitert ist! Meine Frage: -Da ich ja weiterhin krankgeschrieben bin, bekomme ich nun Krankengeld von der Kasse? -Wer entscheidet, ob ich die Wiedereingliederung nach dem Klinikaufenthalt wieder fortführen darf? Kasse oder Rententräger? -Gibt es die Möglichkeit, nach dem Klinikaufenthalt über die Kasse einen neuen stufenweisen Wiedereingliederungsplan aufzustellen? Mein Arbeitgeber und ich würden natürlich mitspielen! PS: Der Rententräger hat mir hier leider nicht weiterhelfen können.. Danke!!!! ciao herbert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich hier nur anschließen: Wegen des Aufenthalts in der Fachklinik wird der zuständige Rentenversicherungsträger Ihre stufenweise Wiedereingliederung abbrechen müssen. Für die nachfolgende Krankengeldzahlung und die evt. folgende stufenweise Wiedereingliederung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Der Rentenversicherungsträger ist für die Folgeleistungen nicht mehr zuständig.

2 Antworten

Schadeam 11.06.2008 | 08:03
da hängt doch alles vom künftigen Gesundheitszustand ab! Was bringt es jetzt darüber zu sinnieren? Sobald während oder nach dem stationären Aufenthalt erkennbar ist, dass eine erneute Eingliederung sinnvoll und angezeigt ist, muss das erneut besprochen und gegebenenfalls beantragt werden. Was nützt Ihnen eine heutige Zusage, wenn Sie nach dem Klinikaufenthalt Ihre bisherige Arbeit nicht mehr machen können? Und dass Sie, wenn Sie krank sind, grundsätzlich Krankengeld erhalten, besprechen Sie bitte mit der Krankenkasse.
LTAam 11.06.2008 | 10:32
Die Wiedereingliederung darf nicht länger als 7 Kalendertage unterbrochen werden, sonst gilt sie als gescheitert. Der Rentenversicherungsträger ist dann nicht mehr für die Wiedereingliederung zuständig. Ein erneuten Wiedereingliederungsplan oder eine Fortführung der bisherigen Wiedereingliederung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und viel Erfolg dabei.
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