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Experten-Antwort

Krankenhauswechsel wird von KK abgelehnt, rechtens?

von Christian Klein04.07.2016 | 12:45
2335 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe meine Rehabewilligung inkl. Einweisung (nächste Woche) in ein KH erhalten. Bei der Antragsstellung hatte ich keine Wunschkrankenhäuser angegeben, da im Antrag nicht explizit danach gefragt wurde. Dachte, das macht man im nachhinen. Die DRV meinte, dass ein Wechsel möglich ist, allerdings brauchen die hierfür eine Genehmigung der KK. Die widerrum meinte nein, weil das sonst wieder so lange dauert (Krankengeldanspruch läuft aber ohnehin noch bis Oktober 2016). Die wollen praktisch nur noch bis nächste Woche bezahlen, denn falls die Reha nicht erfolgreich sein sollte, wird automatisch eine 2-Jahres-Rente beantragt. Begründung für den KH-Wechsel sind, dass die vorgeschriebene Klinik sehr schlechte Bewertungen erhalten hat, hingegen meine Wunschkliniken sehr gute und mein Ziel ist es, wieder gesund zu werden, scheinbar ist das aber der KK völlig egal, da gehts nur ums Geld. Ist das rechtens, dass sich die KK über SGB IX (§9) hinwegsetzt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2016 | 13:55

Sofern die Antragstellung aufgrund einer Aufforderung durch die Krankenkasse nach § 51 SGB 5 erfolgte, ist eine Verschiebung des Aufnahmetermins oder auch ein Wechsel der Behandlungsstätte nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich. Durch diese Einschränkung sind Sie tatsächlich in Ihrem Entscheidungsspielraum begrenzt und die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts ist ggf. nicht möglich. Wann die Krankenkassen von dieser möglichen Einschränkung tatsächlich Gebrauch machen, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht beurteilen. Die Deutsche Rentenversicherung ist zumindest an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden. Ggf. empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einer Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation (www.reha-servicestelle.de).

21 Antworten

Christian Kleinam 04.07.2016 | 13:42
Aus dem Internet. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, ob die KK sich über SGB IX (§9) hinwegsetzen kann.
gdfgfdam 04.07.2016 | 13:39
Wo haben Sie denn die Bewertungen her?
???am 04.07.2016 | 14:05
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat doch die DRV die Reha bewilligt. Dann hat auch nur die DRV § 9 SGB XI zu beachten. Die Krankenkasse müsste § 9 nur dann beachten, wenn sie selbst Kostenträger wäre. Da Ihre Krankenkasse Sie wahrscheinlich nach § 51 SGB V zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, muss sie dem Wechsel zustimmen. Hier geht es nicht darum, Ihnen eine bestimmte Klinik zu verwehren als vielmehr darum, eine schnellstmögliche Durchführung zu erreichen. Wenn Sie von Anfang an Ihre Wünsche geäußert hätten, hätte Ihre Krankenkasse wahrscheinlich nichts gegen eine Ihrer Kliniken gehabt. Dass Sie dachten, dass Wünsche erst später zu äußern sind, hilft hier nicht weiter. Dazu gibt es zu viele andere Krankengeldbezieher, die mit Hilfe solcher Anträge versuchen, den Rehatermin möglichst lange hinauszuzögern und damit möglichst lange Krankengeld zu beziehen.
Christian Kleinam 04.07.2016 | 14:09
Wenn es die Möglichkeit gegeben hätte, es im Antrag auszufüllen, dann hätte ich das auch gemacht. Warum auch immer das dort nicht aufgeführt ist. Bei dem normalen Kur war es nämlich auch so, dass diese erst genehmigt wurde und dann ich das Krankenhaus aussuchen durfte. Irgendwas hinauszuzögern war definitiv nicht meine Absicht!
Herz1952am 04.07.2016 | 14:24
Hallo Christian Klein, da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen".
Herz1952am 04.07.2016 | 14:45
Hallo Christian Klein, da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen". da bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg, bzw. eine Beratung durch den Anwalt. Dieser kann die Krankenkasse auf die Rechtsunwirksamkeit Ihnen das Krankengeld nicht mehr weiterzuzahlen, falls die Krankenkasse das nicht machen darf. Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen. Für Sie ist es auch wichtig, dass Sie sich in der Klinik wohlfühlen. Sie dürfen auch eine Maßnahme abbrechen. Die Klinik wird Ihnen sagen: Dann zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl der Träger der Maßnahme eigentlich die RV ist. Die RV ist schon daran interessiert, dass die Reha auch ein Erfolg wird. Sie will auch nicht das "Geld zum Fenster rauswerfen".
Frau Müllerschönam 04.07.2016 | 14:48
Wenn Sie keine Ahnung haben, lassen Sie doch einfach die Finger von der Tastatur, Falschaussagen bringen die Frager nicht weiter! Sie müssen wirklich nicht zu jedem Beitrag Ihren Senf dazu geben.
Herz1952am 04.07.2016 | 15:15
Ich denke auch, dass der Arzt ihr noch ein Attest ausstellen kann, man darf dies nicht mit einer EU-Bescheinigung verwechseln. Wenn sie bei der Erklärung Ihren behandelnden Arzt angibt, nehme ich sogar an, dass die RV sogar R ü c k -Sprache (auch im Sinne von "zurück") mit dem Arzt hält. Wenn die Reha von der RV genehmigt wird, nimmt die RV natürlich an, dass eine Besserung erfolgen kann. Allerdings ist bei einer medizinischen Reha auf Zeit und auf unbestimmte Dauer die RV und nicht die Krankenkasse zuständig. Die Reha kann auch gewährt werden, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern, die vielleicht in eine dauerhafte EM mündet. Dadurch kann evtl. eine spätere befristete EM-Rente wegfallen, wenn sich der Gesundheitszustand sozusagen beschleunigt wesentlich gebessert hat. Sie gehen natürlich von einer Mitwirkungspflicht aus, die - aus welchem Grund auch immer - nicht erfolgt ist. Aber das müsste zu korrigieren sein. Vielleicht überlegt sich die RV sogar, ob es noch Sinn macht noch einmal eine Reha zu genehmigen. Dies kommt nämlich auch auf die Krankheit und deren Verlauf an. Die Hoffnung auf Besserung stirbt zuletzt, ob bei der RV oder beim Patienten. Sie hat es zu gut gemeint, "aus persönlichen Gründen" zu schreiben. Krankheit oder Verschlechterung des Zustandes wäre besser gewesen. Aber dies ist jetzt vorbei und wird geklärt werden.
GroKoam 04.07.2016 | 16:54
Wenn Sie keine Ahnung haben, lassen Sie doch einfach die Finger von der Tastatur, Falschaussagen bringen die Frager nicht weiter! Sie müssen wirklich nicht zu jedem Beitrag Ihren Senf dazu geb
der anderenam 04.07.2016 | 17:33
Hallo Christian Klein, Ich will ihnen nicht allzu viele Hoffnungen machen, aber evtl. ist das noch eine Idee: Rufen Sie in ihrer Wunsch-Einrichtung an und fragen nach dem frühesten Aufnahmetermin. Falls dort ähnlich schnell ein Termin frei ist, können Sie vielleicht doch noch die Zustimmung ihrer Kasse bekommen.(Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob ihre Einrichtung auch von "ihrer" DRV in Anspruch genommen wird, manchmal erwähnen die Häuser das in ihrem Internetauftritt)
Herz1952am 04.07.2016 | 17:42
hallo Frau Müllerschön, ich habe leider allzu viel Ahnung davon. Außerdem war es keine Falschaussage, weil der Schluss offen geblieben ist. Zumindest trifft dies zu, was die Rechtsmittel angeht. Aber wenn Sie dumm sterben wollen, bitte sehr. Nur durch Information und Erfahrung kommt man weiter. Sie sind einfach nur unerfahren und uninformiert. Hallo Christian Klein, auch die Information "von der anderen" ist gut.
GroKoam 05.07.2016 | 07:14
Dann solltest Du Dich mal informieren. Wenn Du wirklich glaubst Deine "Tipps" würden dem Fragesteller Helfen, steht es ja noch schlimmer um Dich als Ich glaube.
Claudiaam 05.07.2016 | 14:49
Als langjährige Mitarbeiterin einer gesetzlichen Krankenkasse muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihre pauschalen Beleidigungen für ziemlich grenzwertig halte. Selbst wenn Sie (angeblich) schlechte Erfahrungen mit Ihrer Krankenkasse machen mussten, gibt das Ihnen noch lange nicht das Recht, alle GKV-Mitarbeiter in einen Topf zu werfen und zu verunglimpfen. Das was Sie hier betreiben, ist Verleumdung übelster Sorte und gehört strafrechtlich verfolgt! Gruß
Herz1952am 05.07.2016 | 14:57
Zitat von Claudia anzeigen
Sie haben vielleicht sogar sehr gute Chancen, weil die Krankenkasse viel erzählen, was sie machen dürfen. Sie gaukeln den Patienten viel vor, was nichts rechtens ist. Es geht tatsächlich nur um die Einsparungen. Die Gesundheitschancen einer Reha, können die KK so wie so nicht im Einzelfall beurteilen.
Als langjährige Mitarbeiterin einer gesetzlichen Krankenkasse muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihre pauschalen Beleidigungen für ziemlich grenzwertig halte. Selbst wenn Sie (angeblich) schlechte Erfahrungen mit Ihrer Krankenkasse machen mussten, gibt das Ihnen noch lange nicht das Recht, alle GKV-Mitarbeiter in einen Topf zu werfen und zu verunglimpfen. Das was Sie hier betreiben, ist Verleumdung übelster Sorte und gehört strafrechtlich verfolgt! Gruß
Ich kenne aber alle KK Mitarbeiter und weiß, dass alle gleich sind (smile). Ihre Vermutung der Verleumdung ist übrigens äußerst lächerlich. Ich glaube ich zeige Sie wegen Nötigung an (smile)
Christian Klein am 05.07.2016 | 15:34
Gibt es wirklich kein Forum mehr, wo sich Leute nicht beleidigen? Echt armseelig. Wenn dann macht das Face to Face, wenn ihr meint.
Herz1952am 05.07.2016 | 15:53
Ich habe aber wirklich mehr Ahnung als andere. Sogar meine Ärzte konnten schon viel von mir lernen.
Schorscham 05.07.2016 | 18:42
Wenn Ihre Ärzte so unqualifiziert sind, dass Sie Nachhilfeunterricht von einem "Hobby-Sozialrechtsexperten" benötigen, hätte ich mir schon längst kompetentere gesucht. MfG
Juppam 05.07.2016 | 21:04
Ich vermute, dass es sich bei diesen Ärzten um Psychiater einer speziellen Klinik-Abteilung handelt. Das Krankenbild das Ihre Beiträge aufzeigen, lässt das stark Vermuten.
W*lfgangam 05.07.2016 | 22:04
Hallo Christian Klein, Hallo Claudia, gehen Sie bei diesen Herzxxxx-Beiträgen davon aus, dass es sich hier nicht um den 'echten' Herz1952 handelt. Er wird seit Wochen namensmäßig okupiert (hier kann jeder frei jeden Nick verwenden, keine Registrierung eben, und eben auch 'etablierte' User in Misskredit ziehen - nur über den Inhalt mehr man den Unterschied :-)). Allerdings hat er es sich auch selbst etwas zuzuschreiben, da seine Beiträge - vorsichtig gesagt - etwas abendfüllend wie Rollpapier bis zum letzten Blatt und familiengeschichtsträchtig sind ...früher eben, als Herzilein selbst noch am Schreibtisch saß und der Kaiser seinen Bart via Moustache (für Normalsprachler: Bartwichse – die Jüngeren kennen den Begriff, wenn es in der Schlafanzughose klebt, aber noch kein Bart da ist) akkurat in der Waage verklebt schweben ließ ;-) Gruß w.
Claudiaam 06.07.2016 | 01:47
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo Claudia, gehen Sie bei diesen Herzxxxx-Beiträgen davon aus, dass es sich hier nicht um den 'echten' Herz1952 handelt. Er wird seit Wochen namensmäßig okupiert (hier kann jeder frei jeden Nick verwenden, keine Registrierung eben, und eben auch 'etablierte' User in Misskredit ziehen - nur über den Inhalt mehr man den Unterschied :-)).
Das ist mir zu simpel. Diese permanenten Pauschal-Angriffe gegen GKV-MA von @Herz1952 sind mir schon vor Monaten aufgefallen und gehen mir gewaltig auf den Keks, da sie an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten sind. Warum sollte also ausgerechnet der von mir kritisierte Beitrag nicht von dem "echten" User stammen? Gruß Claudia
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