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Experten-Antwort

Krankenkasse falsch gerechnet, Rente zurückzahlen

von B.11.08.2016 | 19:22
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Hallo, nach 6 Jahren (seit Rentenbeginn) ist der Krankenkasse aufgefallen, dass die Beiträge falsch berechnet wurden (es wurde nichts abgezogen). Mit ist das nicht aufgefallen. Nun soll ich die ganzen 6 Jahre die Beiträge nachzahlen. Das kann doch nicht sein? Was kann ich dafür das die Krankenkasse ihre Arbeit nicht richtig gemacht hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, B.,

Sie geben an, dass die Krankenkasse die Beiträge falsch berechnet hat. Dies würde voraussetzen, dass Beiträge gezahlt wurden. Des Weiteren geben Sie an, dass sie sechs Jahre lang gar keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt haben.

Wir gehen davon aus, dass seit Rentenbeginn keine Beiträge durch Sie an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt worden sind.

Bitte prüfen Sie, wie Sie im Ursprungsbescheid bzgl. der Krankenversicherungspflicht eingestuft worden sind, ferner ob die Entscheidung noch offen geblieben ist (evtl. weil KV-Verhältnis damals noch nicht eindeutig war). Prinzipiell kann ein Bescheid auch nach Jahren zurückgenommen werden, wenn er von vorne herein rechtswidrig war. Das ist z.B. der Fall, wenn man davon ausgeht, dass Sie wissen gemusst hätten, dass persönlich durch Sie Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen waren.

Nach der Feststellung der Summe, die noch an die Krankenkasse abzuführen ist, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben (Anhörung), in dem Sie Angaben zum Sachverhalt machen können, als auch Angaben zur finanziellen Situation. Ob Sie aktuell die Beiträge komplett zurückzahlen müssen (auf einmal oder in Form von Raten) klärt der zuständige Rentenversicherungsträger, ggf. in einem Wiederspruchverfahren. Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zur Klärung des Sachverhalts.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Schorscham 11.08.2016 | 19:59
Es kommt darauf an, ob Sie den Irrtum leicht bemerken konnten und nicht nur darauf, ob Sie ihn tatsächlich bemerkt haben. Merkwürdig ist außerdem, wie dieser Irrtum überhaupt passieren konnte. Schließlich werden die GKV-Beiträge von der DRV berechnet und an die KV abgeführt und nicht von der Krankenkasse angefordert. Sollte Ihr Beitrag tatsächlich ernst gemeint sein, muss im Zweifesfall ein Gericht darüber entscheiden, ob Sie die Überzahlungen leicht erkennen konnten oder nicht. Gewöhnlich wissen Arbeitnehmer und Rentner, dass von ihren Einkommen GKV-Beiträge abgezogen werden. MfG
W*lfgangam 11.08.2016 | 20:57
Hallo B., schauen Sie mal in Ihren ersten Rentenbescheid, was da zum Thema Krankenversicherung drinsteht. Möglicherweise konnte der Beitrag damals nicht rechtzeitig festgesetzt werden, worauf im Bescheid hingewiesen sein sollte - mit dem Zusatz der Festsetzung/Ergänzungsbescheid des späteren Beitragsabzuges. Sollte Sie nicht in die KVdR gekommen sein, wäre der Krankenkasse die Rente als beitragspflichtige Einnahmen mitzuteilen gewesen. Beide 'Fehler' passieren gelegentlich und nach Jahren kommt dann das böse Erwachen. Versuchen Sie erträgliche Ratenzahlungen zu erreichen, der andere Weg geht nur über Widerspruch/Klage ...mir ist kein Fall bekannt, wo das geholfen hätte. Gruß w.
Herz1952am 12.08.2016 | 07:10
Das bin nicht Ich. grinsi
Herz1952am 12.08.2016 | 01:43
Hallo B, lassen sie sich von der Krankenkasse nicht verunsichern. Die Krankenkasse hat eigentlich nur das Recht, zur Reha-Antragstellung aufzufordern. In der Praxis üben die Krankenkassen oftmals dadurch Druck aus, dass sie zur Rentenantragstellung auffordern. Nach der Rechtsprechung des BSG beweist nämlich die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, dass Erwerbsminderung gar nicht vorliegt. Diese hat einen höheren Beweiswert als ärztliche Gutachten.
ICKEam 12.08.2016 | 07:09
Thema verfehlt! 6, setzen! *kopfschüttel*
Konrad Schießlam 13.08.2016 | 15:30
So ganz verstehe ich das nicht. Gehe davon aus, Sie waren nicht freiwillig gesetzlich versichert? Ist dies so, hat die Rentenversicherung den Beitrag an die Krankenkasse abzuführen und Ihren Anteil von der Bruttorente zu bezahlen. Kaum vorstellbar, dass Sie von der Rentenstelle noch nichts gehört haben, dort sitzt doch der Schul- dige? MfG.
W*lfgangam 13.08.2016 | 19:55
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
...Quatsch KS, der 'Schuldige' ist der Bescheidempfänger selbst. Die DRV macht ihn 'bösgläubig' mit all den Mitteilungs- und Hinweispflichten im Rentenbescheid - mit 'ich habe nichts weiter gehört/keinen weiteren Bescheid bekommen' entkommt er nicht seiner Schuld/seinen Verpflichtungen - hier, der KK Beiträge zu schulden. Ist wie mit dem Finanzamt - solange ich von denen nix höre, ist alles ok, da muss ich mich doch wohl sicher nicht von alleine melden... ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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