Hallo, B.,
Sie geben an, dass die Krankenkasse die Beiträge falsch berechnet hat. Dies würde voraussetzen, dass Beiträge gezahlt wurden. Des Weiteren geben Sie an, dass sie sechs Jahre lang gar keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt haben.
Wir gehen davon aus, dass seit Rentenbeginn keine Beiträge durch Sie an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt worden sind.
Bitte prüfen Sie, wie Sie im Ursprungsbescheid bzgl. der Krankenversicherungspflicht eingestuft worden sind, ferner ob die Entscheidung noch offen geblieben ist (evtl. weil KV-Verhältnis damals noch nicht eindeutig war). Prinzipiell kann ein Bescheid auch nach Jahren zurückgenommen werden, wenn er von vorne herein rechtswidrig war. Das ist z.B. der Fall, wenn man davon ausgeht, dass Sie wissen gemusst hätten, dass persönlich durch Sie Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen waren.
Nach der Feststellung der Summe, die noch an die Krankenkasse abzuführen ist, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben (Anhörung), in dem Sie Angaben zum Sachverhalt machen können, als auch Angaben zur finanziellen Situation. Ob Sie aktuell die Beiträge komplett zurückzahlen müssen (auf einmal oder in Form von Raten) klärt der zuständige Rentenversicherungsträger, ggf. in einem Wiederspruchverfahren. Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zur Klärung des Sachverhalts.