Wie -_- bereits ausgeführt hat, haben die Krankenkassen eigentlich nur das Recht, zur Reha-Antragstellung aufzufordern. In der Praxis üben die Krankenkassen oftmals dadurch Druck aus, dass sie zur Rentenantragstellung auffordern. Dem Versicherten verbleibt meist kein großer Handlungsspielraum, wenn die Krankenkasse mit dem Wegfall des Krankengeldes droht.