Hallo Mike,
aus meiner Sicht sollten Sie hier zunächst mit Ihrer zuständigen Krankenkasse besprechen, ob diese das von Ihnen beabsichtigte Vorgehen mitträgt und hier nach einer individuellen Lösung suchen. Schlimmstenfalls wird die Krankenkasse nach Ablauf der gesetzten Frist ohne Beantragung der Reha beim Rentenversicherungsträger die Krankengeldzahlung einstellen. Eine abschließende Klärung des Sachverhalts können Sie aber letztlich nur bei der Krankenkasse erreichen.