Wird jemand "arbeitsunfähig" aus der Reha entlöassen, liegt "Krankheit" vor. Mehr noch nicht.
Die Krankenkassen drängeln da manchmal. Aber die Feststellung der "Erwerbsminderung" obliegt allein der DRV.
Sofern Sie selbst einen ausformulierten Entlassungsbericht erhalten haben, sehen Sie mal nach was dort zum Thema "Leistungsvermögen am allg. Arbeitsmarkt" steht. Andernfalls fragen Sie bitte in der Leistungsabteilung de zuständigen DRV nach, was sich da noch tun sollte.