Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenkasse leitet Überprüfung ein.

von Robby24.04.2015 | 16:30
2087 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, leider hat die Reha bei mir kein Erfolg gehabt,und wurde arbeitsufähig entlassen.Jetzt bekam ich ein Brief von der Krankenkasse das sie eine Überprüfung einleiten werde bei der DRV wegen Erwerbsunfähigkeit,da die Reha ja keinen Erfolg hatte §116 SGB.Jetzt meine Fragen da zu,wie läuft so eine Überprüfung ab,muß ich zum Gutachter,und wie lange dauert es,ich warte schon 3 Monate.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird jemand "arbeitsunfähig" aus der Reha entlöassen, liegt "Krankheit" vor. Mehr noch nicht.

Die Krankenkassen drängeln da manchmal. Aber die Feststellung der "Erwerbsminderung" obliegt allein der DRV.

Sofern Sie selbst einen ausformulierten Entlassungsbericht erhalten haben, sehen Sie mal nach was dort zum Thema "Leistungsvermögen am allg. Arbeitsmarkt" steht. Andernfalls fragen Sie bitte in der Leistungsabteilung de zuständigen DRV nach, was sich da noch tun sollte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

L.am 24.04.2015 | 16:51
Der Rentenversicherungsträger bewertet den Reha-Entlassungsbericht. Sollte dabei seitens des Rentenversicherungsträgers festgestellt werden, dass Sie verminderter Erwerbsfähig sein könnten, wird Ihr Rentenversicherungsträger Sie anschreiben, Sie auf den Sachverhalt einer "Umdeutung" hinweisen, und Ihnen empfehlen einen Rentenantrag zu stellen. [Umdeutung bedeutet: Reha-Antrag = Renten-Antrag]. Ob darüber hinaus noch ein Gutachten erforderlich ist, um mit Sicherheit aussagen zu können - Volle Erwerbsminderung - Teilweise Erwerbsminderung - (doch) keine Erwerbsminderung - Besserung wahrscheinlich (befristet) - Besserung unwahrscheinlich (auf Dauer) entscheidet der Medizinsiche Dienst des Rentenversicherungsträgers im Einzelfall.
Robbyam 24.04.2015 | 17:03
Vielen Dank für die Antwort,ich habe noch neue Befunde wo am besten kann ich sie hin schicken um die ganze Aktion zu unterstützen.
Robbyam 24.04.2015 | 17:24
Danke für den Hinweis,aber gibt da auch keine Probleme,weil ja die Aktion von der Krankenkasse ja schon läuft?
L.am 24.04.2015 | 17:07
Die neuen Befundberichte tackern Sie an den Antrag ran. Sollten Sie (noch) kein Schreiben vom Rentenversicherungsträger erhalten haben, wonach Ihnen eine Rentenantragsstellung empfohlen wird, können Sie jederzeit selbst tätig werden und einen Antrag stellen. Im Idealfall in einer Beratungsstelle im Beisein eines Mitarbeiters. Das Ausfüllen der Anträge, insbesondere bei medzinischen Sachverhalten, hat es echt in sich. Oben rechts ist die Beratungsstellensuche.
L.am 24.04.2015 | 18:28
Das ist nichts wert. Ihre Krankenkasse hat vermutlich ihren Rentenversicherungsträger aufgefordert zu prüfen, ob ein Fall der Umdeutung vorliegt. zur Erinnerung: Eine Umdeutung liegt erst dann vor, wenn der Rentenversicherungsträger eine rentenrelevante verminderte Erwerbsfähigkeit feststellt. Sollte der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis kommen - und dies der Krankenkasse auch so mitteilen - dass keine rentenrelevante verminderte Erwerbsfähigkeit (an Hand) der dort vorliegenden medizinischen Unterlagen feststellt, erhalten Sie auch vom Rentenversicherungsträger kein Schreiben, in dem Sie zu einer Rentenantragsstellung aufgefordert werden.** Die Krankenkasse interpretiert den Reha-Entlassungsbericht naturgemäß großzügiger in Sachen einer vermidnerter Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne, da die Krankenkasse sie aus dem Krankengeld raushaben will. Nichtsdestotrotz: Die Krankenkasse hat sich an die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zu halten. **Dennoch steht es Ihnen natürlich frei jederzeit einen Rentenantrag aus eigenem Antrieb zu stellen.
W*lfgangam 24.04.2015 | 18:54
Hallo Robby, im Ergebnis wird Sie die KK wahrscheinlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen - dafür haben Sie dann 10 Wochen Zeit. So gegen Ende der Frist vereinbaren Sie einen Termin in der nächsten Beratungsstelle - hat auch keine Eile, die Terminvereinbarung/mündliche Antragsstellung reicht schon/ist eine wirksame Antragstellung. Termin zur schriftlichen Antragsaufnahmen vielleicht in 2-3 Monaten. Und warum diese Verzögerungstaktik? Aus 2 Gründen: 1. wird Ihr weiter laufendes Krankengeld wahrscheinlich höher sein, als die zu erwartende EM-Rente - warum daher 'schnell' in die kleinere Rente rutschen. Und 2., wenns nur eine befristete EM-Rente gibt, kann die erst in 6 Monaten nach EM-Fall beginnen (hier möglicherweise das Reha-Entlassungsdatum). Läuft das Krankengeld vorher aus, über den Antrag wird fix entschieden, hängen Sie vielleicht ein paar Monate bis zur ersten Rentenzahlung in der Luft (wenn nicht andere Sozialleistungssysteme/hier möglich Sozialhilfe, auch Jobcenter - je nach Rentenart – finanziell einspringen). Deswegen ...machens wie Scharping, laaaaaaaaaaaaangsam maaaaachen :-) Gruß w.
Robbyam 24.04.2015 | 19:13
O.K ich mache es wie Scharping.Ommmmm.
Robbyam 24.04.2015 | 18:55
Danke,also müsste ich erstmal die Krankenkasse fragen ob sich die DRV schon gemeldet hat,zwecks Umdeutung.Oder? Denn ich warte schon seit 3 Monaten auf eine Antwort von der DRV es kommt mir so vor das die Krankenkasse mir etwas verschweigt,aber warum sollte sie die wollen mich doch los werden.Entschuldigung ich versteh bald Garnichts mehr trotzdem danke.
Robbyam 25.04.2015 | 00:30
Das ist nichts Wert,O.K Also Reha für Tote,und dann zum Gutachter. Befangen!!!!!!!!
titoam 25.04.2015 | 07:20
Nein, da haben Sie L. misverstanden. "Das ist nichts wert" bezog sich auf das Verfahren bei der Krankenkasse, welches bedeutet, dass nur weil die Krankenkasse jetzt handelt, nicht zwangsläufig auch ein Rentenverfahren in Gang gesetzt wird. Wie L. bereits erklärt hat, erfolgt eine Umdeutung nur dann, wenn Stellt er keine rentenrelevante verminderter Erwerbsfähigkeit fest, werden Sie auch kein Schreiben erhalten, weder vom Rentenversicherungsträger bzgl. § 116 SGB VI noch von der Krankenkasse bzgl. § 51 SGB V (siehe W.'s Beitrag)
Robbyam 25.04.2015 | 11:17
Hallo, vielen Dank,für die Aufklärung habe es Jetzt verstanden.
Franz Drebsam 25.04.2015 | 11:42
Deswegen ...machens wie Scharping, laaaaaaaaaaaaangsam maaaaachen :-) Von wegen wie Scharping, die ganze Bundesregierung macht es wie Scharping siehe Beispiel Betriebsrente, nachdem viele Klagen kammen, wollte die Bundesregierung die Regelungen der Betriebsrente mal anschauen. Nachdem man sich diese wohl angeschaut hat, wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Dauer noch das ganze Jahr 2015 in Anspruch nehmen wird. So daß eine Reform der Betriebsrente frühestens 2016 erfolgen kann. So kann man halt das Volk auch "verarschen" und das Schlimme daran ist, daß es sich auch halt "verarschen" läßt.
SLSLKam 25.04.2015 | 12:34
was soll das? was hat das mit der o.g. Schilderung zu tun? Überflüssig hoch drei.
elliam 25.04.2015 | 17:03
die kk darf und kann nicht zum rentenantrag auffordern, sondern nur zur med. reha §51 SGB!!! da reha schon gelaufen kommt da wohl garnichts.
Robbyam 26.04.2015 | 19:57
Hallo Elli, Da wird jetzt jede Menge kommen,und zwar wegen Untätigkeit,Anfrage KK,Und das Beste kommt zum Schluss,da wo die Liebe und Verständnis nicht ausreichen,entsteht das Böse,Hoffnung ist die Kraft auf der ich baue. Wartet auf ein Echo von mir liebe DRV!!!!
Dr. Göbelam 26.04.2015 | 22:17
Geben Sie Obacht. Ich kann nur warnen! Der MDK könnte ein Arm von IHNEN sein! Ein Teil von "SozPol". SIE werden jeden untersuchen und durchleuchten. Auch Sie und mich! Fassen Sie nichts an, lassen Sie nichts liegen und geben Sie keine Informationen preis! SIE wollen die Einheitsrente unter Sozialhilfesatz!
Dr. Kübelam 27.04.2015 | 07:42
Der Alu-Hut werter Kollege, der Alu-Hut!
Robbyam 29.04.2015 | 16:16
Hallo, vielen Dank für die Antwort,habe noch eine Frage ,ich habe noch einige Diagnosen,Befunde,nach welcher Abteilung der DRV kann ich sie schicken?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026