Guten Tag Rentier,
die Gründe für die wiederholte telefonische Kontaktaufnahme seitens der Krankenkasse können hier nicht abschließend beurteilt werden. Ein verlässliche Auskunft dazu bzw. eine Antwort auf die Fragen nach der Dauer des Krankengeldanspruch oder zum weiteren Vorgehen im Falle Ihres Bruders, können Sie bzw. Ihr Bruder nur bei der Krankenkasse erhalten.
Vielleicht sollte Ihr Bruder dazu das Gespräche mit der Krankenkasse suchen.
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
Wenn es Dich drückt geh auf`s Klo.
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
Dass der Arzt eine Wiedereingliederungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt für sinnvoll und erfolgversprechend hält, haben Sie WO gelesen? Und da er als teilweise erwerbsgemindert aus der Reha entlassen wurde und nicht als vorübergehend arbeitsunfähig, dürfte wohl kaum mit einer baldigen Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf zu rechnen sein. Daher darf die Krankenkasse auch davon ausgehen, dass Anspruch auf EM-Rente bestehen könnte und dass es dem Versicherten zumutbar ist, diese eventuellen Rentenansprüche prüfen zu lassen. (Alternativ käme eine LTA-Maßnahme in Betracht!)Und ich fürchte, dass Sie im falschen Film sind. MfG
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
Hallo W*lfgang,
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Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
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Gruß
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