Das spielt alles keine Rolle mehr, nach den AU-Richtlinien. Weil Erwerbsminderung drohte, hat er ja bereits eine Reha bekommen. Sinn einer weiteren Maßnahme kann nicht sein, dass doch noch die Hoffnung besteht - und diese kann sehr wohl bestehen - , dass er seinen alten Arbeitsplatz wieder erfüllen kann.
Das, was in der Reha-Entlassung ist steht ist eigentlich, zumindest vorläufig - hinfällig. Was glauben Sie, wie falsch mein Zustand nach der Herz OP beurteilt wurde? Unmögliches wäre möglich gewesen. Es ist sogar möglich, dass er bei einem Rentenantrag noch anders beurteilt wird, nämlich es gar keine Rente gibt, oder auch die volle EM-Rente (insbesondere, wenn sich sein Zustand durch falsche Maßnahmen verschlechtert).
Im Beitrag stand: von einer derzeitigen Wiedereingliederungsmaßnahme rät der Arzt aus gesundheitlichen Gründen n o c h ab. Dies kann sich auf eine Wiedereingliederungsmaßnahme auf die derzeitige Tätigkeit beziehen. Also, besteht noch Hoffnung. Durch Rentenantragsstellung ändert sich nichts zum Guten, eher das Gegenteil ist der Fall.
Wieso sollte er sich jetzt schon in Gefahr begeben, letztlich in H4 zu landen. Es besteht auch die Gefahr, wenn eine solche Maßnahme eingeleitet wird, dass sich der Gesundheitszustand wieder verschlechtert.
Mit Ihren Bekannten haben Sie mir nur eine diskriminierende Antwort gegeben und keine sachliche. Da könnte natürlich auch was anders schief gelaufen sein, nämlich wie es Ihnen ergangen ist, eine falsche Entscheidung durch einen Sachbearbeiter.
Wie sagte mir ein Rechtsanwalt: Es gibt nichts, wo man nicht einen Anwalt gebrauchen könnte. Ich habe immer die Vorarbeiten für unsere Firmenanwälte gemacht.
Sie sind wahrscheinlich zu vertrauensselig und glauben alles was Ihnen Ärzte oder Krankenkassen sagen, die von der Rechtsprechung wirklich keine Ahnung haben. Sie glauben auch an den Erfolg einer Reha Maßnahme, nur weil es bei Ihnen geklappt hat. Allerdings war bei Ihnen eine vorgeschlagene Maßnahme auch schief gelaufen. Man kann eben nichts voraussehen. Alles kann auch interpretiert werden, obwohl es sich als falsch herausstellt.
Was wäre denn bei mir im ersten Fall (Rücken) gewesen? Meine Erwerbsfähigkeit war grundsätzlich auch gefährdet. Aber eine Reha nach § 51 haben sie mir nicht angeboten. Sie hätten mir aber auch nur Krankengeld bis 30.4. zahlen müssen, denn das wäre der Endtermin für die Kündigung aufgrund Insolvenz gewesen. Dann hätte ich mich auch arbeitslos melden müssen. Das hatte ich aber auch de facto schon getan, weil ich ja Insolvenzgeld schon beantragt hatte und der Eintritt der Arbeitslosigkeit war damit schon bekannt. Schon damals habe ich der Mitarbeiterin meine gesundheitliche Situation geschildert und gesagt, dass ich KG beziehe. Sie hat gesagt, falls die KK die KG-Zahlung ablehnen sollte, sollte ich Widerspruch und nochmals Widerspruch einlegen, da ihnen die Krankenkassen "alles schicken".
Wenn die Krankenkassen eben nach AU-Richtlinien KG bezahlen müssen (AU für den letzten ausgeübte Tätigkeit), solange dürfen sie sich nicht auf evtl. Verweisungstätigkeiten oder Maßnahmen berufen und haben gefälligst zu zahlen.
Eigentlich genügt es schon, wenn man ihnen das entsprechendes Gerichtsurteil vorlegt. Die KK versucht dies nicht nur ein Einzelfällen, dass wissen die auch, und sie wissen auch dass sie nicht korrekt handeln. Natürlich wissen das die Mitarbeiter, die als Geldeintreiber, bzw. Ausgaben Vermeider zuständig sind, nicht unbedingt. Das ganze kommt von oben.
Wenn Sie wüssten was im Gesundheitssystem abgeht, würden auch Ihnen die Haare zu Berge stehen :-).