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Experten-Antwort

Krankenkasse schickt Unterlagen für Rehaantrag bei der Rentenversicherung

von Giovanna26.11.2020 | 12:18
641 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich bin seit Mai 2020 krankgeschrieben, Anfang November habe ich Unterlagen von der Krankenkasse zum Ausfüllen für den Medizinischen Dienst erhalten. Heute kommt per Post die Aufforderung der Krankenkasse, einen Rehaantrag bei der DRV zu stellen bis zum 14.12.20. Soweit ich weiß, habe ich 10 Wochen Zeit für diesen Antrag und könnte auch Widerspruch einlegen. Desweiteren kann ich das Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern. Gibt es einen Ratschlag hierzu? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2020 | 15:40

Hallo, Giovanna,

wir verweisen bzgl. eines Ratschlages auf die Antwort von Karla. Sofern Sie Fragen zur Beantragung oder Durchführung der medizinischen Reha haben, könne Sie diese gerne hier im Forum stellen.

Der Sinn einer medizinischen Reha ist auch darin begründet, gesundheitliche Einschränkungen, welche zu einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit führen können, entgegen zu wirken. Sofern Sie nicht an einer Reha interessiert sind, könnten Sie dies ggü. der Krankenkasse auch offen kommunizieren. Dabei können Sie Gründe nennen, die in Ihren Augen gegen eine Reha sprechen. Über das weitere Vorgehen werden Sie i.d.R. anschließend schriftlich von der Krankenkasse informiert.

9 Antworten

KKam 26.11.2020 | 12:42
Wenn Sie keinen triftigen Grund für einen Widerspruch haben, sollten Sie die Reha auch bis zur gesetzten Frist beantragen. Sie könnten sich so Ärger mit der der möglichen Einstellung der Krankengeldzahlung ersparen. Ihre Entscheidung!
Karlaam 26.11.2020 | 13:46
Hallöchen, schreiben oder telefonieren sie der KK auf welcher Rechtsgrundlage sie den Rehaantrag innerhalb von 3 Wochen stellen sollen. Die KK muss sich nach §51SGB5 an die 10 Wochenfrist halten. Auch muss sie Ihnen eine Gelegenheit geben sich zu äussern. Verlangen Sie das Gutachten des MDK woraus hervorgehen muss dass Ihre Erwerbsfähigkeit/ Erwerbsminderung stark gefährdet ist. Sollte dieses Gutachten nicht so sein ist auch die Aufforderung zur Reha rechtswiedrig und somit gegenstandslos. Aber Vorsicht, Sie müssen im jedenfall reagieren, am besten Widerspruch einlegen mit der Begründung das die nach §51SGB5 gesetzlich vorgeschriebene 10 Wochen Frist nicht im Aufforderungsschreiben vorhanden ist, und auf welcher Rechtsgrundlage die KK nun die gesetzeswiedrige Aufforderung durchsetzen möchte. Manchmal reicht auch ein freundliches Telefonat dann aber lassen Sie sich den Namen des Mitarbeiters geben und notieren Sie Datum und Uhrzeit. Wenn möglich Widerspruch per Fax mit Absendebericht schicken geht schnell, geht oft in Kopierläden oder sogar Schreibwarnläden oder über einen bekannten. GrußKarla
Ouzam 26.11.2020 | 12:55
Fordern Sie das Gutachten an und schauen Sie ob der MDK von einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit spricht nur dann ist die Aufforderung möglich. Eine Stellungnahme etc oder bloße Entscheidung eines SB ist hierfür nicht ausreichend. Ansonsten, sollten Sie einer berechtigten Aufforderungen nicht nachkommen, wird nach 10 Wochen das Krankengeld eingestellt. Es fällt aber nicht weg. Nur die Auszahlung wird gestoppt solange bis Sie der berechtigten Aufforderung nachkommen. Stellen Sie dann den Antrag erhalten Sie eine Nachzahlung des zurückgehaltenen Krankengelds. Suchen Sie sich ggf Hilfe bei einem Sozialverband oder Anwalt oder stellen Sie einfach am letzten Tag der 10 wachenden Antrag.
Giovannaam 26.11.2020 | 14:30
Danke Karla für diese sehr kompetente Aufklärung!
Schadeam 26.11.2020 | 14:37
Wenn Sie aber denken dass eine Reha Ihnen helfen kann, sollten Sie taktische "Spielchen" jedweder Art unterlassen und die erforderliche Reha umgehend beantragen. Alles andere ist eh mit der Kasse zu klären und eigentlich nicht Gegenstand dieses Forums.
Karlaam 27.11.2020 | 14:37
Alles andere ist eh mit der Kasse zu klären und eigentlich nicht Gegenstand dieses Forums. Hallo Schade, dies sind doch keine taktischen spielchen sondern auf der Rechtsgrundlage des § 51 SGB 5 ein gutes Recht. Wo kommen wir denn dahin das jeder SB machen kann was er will? In diesem Punkt, kann ich deine Meinung garnicht teilen:-)) Gruß Karla
Giovannaam 27.11.2020 | 16:24
Danke Karla! Vor allem ist mein Dispositionsrecht u.U. erhelblich eingeschränkt. Da ich schwerbehindert bin und erwerbsgemindert ist gar nicht absehbar, wie das bei der DRV Reha ausgeht. Jedenfalls ist der Bescheid so fehrlerhaft, dass ich zur Beratung doch einen Anwalt benötige. Es fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, die 10-Wochen-Frist ist nicht gewährt, mir wurde keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Kasse darf nur so handeln, wenn ein ordentliches Gutachten (nach § 51 SGB V) des MD vorliegt, das werde ich anfordern lassen zur Einsicht. Das Anliegen der Kasse ist sicher, dass so bald wie möglich die Rentenversicherung zahlt und sie raus sind. LG
Karlaam 27.11.2020 | 17:40
Aber wahrscheinlich gehts eben doch um Ihr Recht das höhere Krankengeld möglichst auszuschöpfen = taktisches Spielchen. Ja und genau das ist sein Recht gut das du es erkannt hast.Wozu sind denn dann Gesetze da????? :-))
Schadeam 27.11.2020 | 16:39
Wenn Sie doch erwerbsgemindert sind (nach eigener Einschätzung) können Sie doch ganz einfach einen Rentenantrag stellen und brauchen nicht mit der Kasse "rumhampeln". Aber wahrscheinlich gehts eben doch um Ihr Recht das höhere Krankengeld möglichst auszuschöpfen = taktisches Spielchen. :)
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