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Krankenkassen Beitrag auf Betriebsrente

von Sigi29.03.2010 | 17:38
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ob meine Frage hier richtig plaziert ist weiß ich nicht, stelle aber trotzdem. :-) Ich erhalte seit Februar ein gesetzliche Rente, von dieser werden KrK Beiträge direkt abgeführt. Zusätzlich eine kleine betriebsrente, auch hier wird KK abgeführt. Jetzt kommt seit heuteine weitere Betribliche Rente hinzu und diese bekomme ich in voller Höhe ausbezahlt, ohne jeglich Abzüge. Muss ich darauf die Abgaben selbst zahlen oder wird das gemeldet an die KK? Wer ist hier zuständig? Arbeitgeber oder Krankenkasse. Ich kann ja auch mal anrufen, ist allerdings schwierig da durch die Warteschleife zu kommen. Vielleicht kann mir jemand den richtigen Weg zeigen. Danke und Gruß Sigi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sigi,

wie Sie aus den bisherigen Antworten ersehen können, ist auch von der 2. Betriebsrente ein KV-Beitrag abzuführen. Es wäre sinnvoll, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

12 Antworten

Wolfgangam 29.03.2010 | 19:20
Hallo Sigi, > Jetzt kommt seit heuteine weitere Betribliche Rente hinzu und diese bekomme ich in voller Höhe ausbezahlt, ohne jeglich Abzüge. (...) ungewöhnlich. Von jeder betrieblichen Altersversorgung werden die rd. 17 % KV/PV 'eigentlich' gleich einbehalten. Möglicherweise hat der Betriebsrentenzahler das übersehen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die neue Betriebsrente mit, die wird sich darum kümmern. Gruß w.
Kollektoram 29.03.2010 | 19:26
Da Sie bereits KK-Beiträge für eine Betriebsrente abführen müssen, liegen Sie über der Freigrenze und müssen auch für die 2. Betriebsrente KK-Beiträge bezahlen. Bei Einmalzahlung 120 Monate lang für den 1/120. Teil. Melden müssen Sie es bei der KK, der Versicherer frägt auch danach wo Sie K-versichert sind.
Wolfgangam 29.03.2010 | 19:47
Hallo Sigi, > aber ich verstehe nicht was 1/120 heißt (...) Kollektor hat sich hier wahrscheinlich verlesen. Bei einer laufenden (zusätzlichen) Betriebsrente sind Monat für Monat die KV/PV-Beiträge fällig bis ans Lebensende. Es gibt allerdings auch Betriebsrenten, die werden auf einen Schlag ausgezahlt/abgefunden/Einmalzahlung. Nur in diesem Falle wird aus dem Gesamtbetrag für die nächsten 10 Jahre (120 Monate) eine KV/PV-Beitrag errechnet, der dann - trotz Einmahlzahlung - für die 120 folgenden Monate zu zahlen ist. Statt an Arbeitgeber (AG), wenden Sie sich besser gleich an Ihre KK - der AG hat es einmal 'verpennt', ehe da weiter was schiefläuft ... Gruß w.
Sigiam 29.03.2010 | 19:32
Vielen Dank für beide schnellen Antworten, aber ich verstehe nicht was 1/120 heißt und Höchstgrenze. Die Firma der 2. Bertriebsrente ist ein großes Unternehmen mit 3 Buchstaben und fängt mit "I" an. Leider erreiche ich diese Woche nicht meine Sachbearbeiterin und kann mir eigentlich nicht erklären, dass diese Firma Fehler macht. Aber das mit 1/200 würde ich gerne verstehen :-) Danke Sigi
Kollektoram 29.03.2010 | 20:22
Die 1/120 beziehen sich auf Betriebsrenten die komplett als Einmalzahlung geleistet werden, bei Direktversicherungen ist das üblich aber nicht zwingend. Der 1/120ste Teil resultiert aus den fiktiv 10 Jahren mit 12 Monatsbeiträgen. Bei lebenslangen Zahlungen wird die tatsächliche Betriebsrente zur KK herangezogen. Gesamtbetriebsrenten unter 125 € monatlich sind KK-frei
Sigiam 29.03.2010 | 20:52
Danke Euch(Ihnen) beiden, jetzt habe ich (fast) verstanden. DANKE Leider liegt eine Betribsrente bei 172€, davon wird allerdings schon abgeführt an die KK. Die zweite beträgt das 5 fache und ist Netto ausbezahlt worden. Ich werde den Rat annehmen und die KK kontaktieren, da hier jeder vom anderen nichts weiß und wahrscheinlich auch Fehlbeträge entstehen können. Danke für die hilfreichen Antworten Sigi
Wolfgangam 29.03.2010 | 20:43
Hallo Kollektor, ich darf mir den Hinweis erlauben, dass weniger SVRecht-Geschulte mit 1/120 so rein gar nichts anfangen können - Sie habens gemerkt - und deswegen erst mal 'im Regen' stehen. Näher erklärende Hinweise/Ausführungen können daher nicht schaden ...und entbehren (oft) weiterer Nachfragen zum besseren Verständnis :-) Denken Sie daran, Ihr Gegenüber ist 'normaler' Mensch und es hilft ihm/ihr mehr, die Frage von 3 Seiten zu sehen und die Antwort dann 'einfach' verständlich zu vermitteln (wo 'wir' die Antwort in nacktem Gestzestext herbeten können ;-) Gruß w.
Betriebsrentneram 30.03.2010 | 08:02
Ich bekomme 2 Betriebsrenten, die KV-pflichtig sind. Meiner KK habe ich damals ein entsprechendes Formular ausgefüllt und diese Renten korrekt eingetragen. Damit nichts schief läuft, habe ich zusätzlich Kopien der Rentenbescheide beigefügt. Ist alles korrekt festgehalten und dokumentiert. Meinem Arbeitgeber (Dax-Unternehmen, also keine kleine Klitsche) habe ich die Krankenkasse mit Versi-Nr. etc. mitgeteilt. Trotzdem wird mir bisher keine KV abgezogen, obwohl ich den Freibetrag weit überschreite. Ich bin meinen Pflichten nachgekommen und habe keine Lust, nochmals darum zu betteln, mir doch bitte die Beiträge abzuziehen. Natürlich habe ich immer im Hinterkopf, daß ich eines Tages zur Nachzahlung aufgefordert werde und muß entspr. Vorsorge treffen. Aber zunächst lasse ich das mal auf mich zukommen. Wenn jemand anderer Meinung ist, kann er sich ja hierzu gerne äußern.
Falsches Forumam 30.03.2010 | 08:47
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Fragen zur Krankenversicherungspflicht oder der Einbehaltung von Beiträgen sind ausscliesslich Angelegenheit der Krankenassen, haben mit diesem Forum überhaupt nichts zu tun. Diskussionen darüber sollte man in einem Forum der Krankenkassen führen.
Sigiam 30.03.2010 | 14:43
Hallo Experte, das habe ich heute getan. Ich habe die Krankenkasse über die Situation informiert und meinen ehemaligen Arbeitgeber auch. Diese wollen das jetzt untereinander regeln, sodass die Beiträge direkt abgeführt werden. Scheint also jetzt richtig zu laufen. Nochmal vielen Dank für die Hilfe. Sigi
Sigiam 30.03.2010 | 14:41
Danke für den Hinweis auf das falsche Forum, aber das habe ich bereits im ersten Beitrag erwähnt. Es handelt sich hier um einen Mischfall, Rente und KK Beiträge, also ganz so falsch kann es nicht sein. Im übrigen sind die Beitrag bis hier alle sehr positiv und hilfreich. Gruß Sigi
Falsches Forumam 30.03.2010 | 15:56
"Ich habe die Krankenkasse über die Situation informiert " Sehen sie, also war die Krankenkase doch die einzig richtige Stelle.Hätte man sich vorab zwar auch schon denken können,aber gut. Wichtig ist, das sie Hilfe bekommen haben. Und beim nächsten Mal wissen sie, das Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen mit dem Rentenforum gar nix zu tun haben :-)) Ach, und das Wort Mischfall trifft ja nicht zu, da die Frage ausschliesslich die Krankenversicherung betrifft. Aber trotzdem schönes Wort :-))
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