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Experten-Antwort

Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge

von Roswitha05.04.2022 | 18:31
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Jallo, mein Mann ist am 17.12.2021 verstorben. Da ich über meinen Mann familienversichert war und diese mit dem Tod endet, musste ich mich freiwillig versichern. Ich habe keine eigenen Einkünfte. Obwohl von den drei Monatsrenten meines Mannes, die ich bis Ende März erhalten habe, Kranken und Pflegeversichetung abgezogen wurden, muss ich zusätzlich 200 Euro an die Krankenkasde zahlen, da diese Rente nicjt als Einkommen angerechnet wird. Erst wenn meinr Eitwentente durch ist, endet meine Zahlung und ich bin dann über die Rentenversicherung krankenversichert . Das ist doch ungerecht. Muss ich das hinnehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roswitha,

dem Beitrag von W°lfgang kann ich zustimmen.

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3 Antworten

W°lfgangam 05.04.2022 | 20:36
Hallo Roswitha, sofern Sie den Witwenrentenantrag rechtzeitig gestellt haben, wird auch rückwirkend die Krankenversicherungspflicht als Rentnerin/Rentenantragstellerin greifen. Nebenbei: der Antrag auf Vorschusszahlung gilt bereits als Rentenantrag und löst damit auch die Versicherungspflicht in der Krankenkasse rückwirkend aus ...freiwillige KV-Beträge werden erstattet und mit den Beiträge aus der 'rückwirkenden' Rentenzahlung verrechnet. Gruß w. PS: Haben Sie den Rentenantrag selbst gestellt - oder war die Antrag-aufnehmende Stelle damit überfordert, diese Standard-Information zum Rentenverfahren geben?
Roswithaam 06.04.2022 | 10:52
Als erstes möchte ich mich für meine Tippfehler entschuldigen, auf dem Smartphon geschrieben. Vielen Dank für die Antworten. Das lässt mich hoffen. Bei uns ist das so, dass eine Mitarbeiterin der Rentenversicherung an bestimmten Terminen zum Bestatter kommt und die Rentenanträge übernimmt. Mein Termin war leider erst am 2.2.22 Obwohl ich bei meiner Krankenkasse mehrmals den Sachverhalt darlegte, sagte man mir nur, dass die Gesetze so sind. Bei der Rentenversicherung hieß es nur, das ist Sache der Krankenkasse. Allerdings hat man mir gestern zugesichert, dass ich bis Freitag meinen Witwenrentenbescheid erhalte. Immerhin ein Lichtblick. Ich werde berichten. Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
W°lfgangam 06.04.2022 | 21:28
Hallo Roswitha, es gilt nicht der tatsächliche/persönliche Termin, sondern das erste/formlose 'Antragsbegehren' - was hoffentlich dingfest vermerkt worden ist ...so wie Sie es schildern, ist das aber dort eine etwas 'ungewöhnliche' Verfahrensweise = DRV-MA läuft beim Bestatter auf, vielleicht ist es auch nur ein Versichertenältester der DRV ;-) *) Sofern es bei Ihnen zu 'Komplikationen' mit der KV kommen sollte, das bitte im Detail/was rechtzeitige Antragsstellung betrifft, mit KV und DRV klären. Gruß w. *) PS: wäre eine höchst fragwürdige Wahrnehmung dieser 'ehrenamtlichen' Tätigkeit!! ...von einem berufsmäßigem DRV-MA gehe ich da mal gar nicht von aus - oh oh
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