Hallo Stefan72,
wie in den bisherigen Beiträgen bereits korrekt gesagt wurde haben gesetzlich krankenversicherte bei Bezug einer Witwenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nach den gesetzlichem Beitragssätzen. Derzeit sind 7,3% KV Beitrag + die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse + 3,05% Pflegebeitrag oder 3,3%, falls Sie kinderlos sind fällig.
Bei Waisenrenten sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen.
Freundliche Grüße