Hallo Hella,
Sie müssen mit dem Rentenantrag auch dann eine Meldung zur "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) abgeben, wenn Sie seit vielen Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Anhand dieser Meldung prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner in Betracht kommt. Die Meldung zur KVdR und zur sozialen Pflegeversicherung ist an die gesetzliche Krankenkasse (AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse oder Innungskrankenkasse, Knappschaft, landwirtschaftliche Krankenkasse) zu senden, bei der Sie zuletzt krankenversichert waren. Waren Sie bisher allerdings noch gar nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, können Sie selbst entscheiden, an welche gesetzliche Krankenkassen die Meldung gesandt werden soll.