Hallo Ratsuchender,
von Seiten der Rentenversicherung gibt es keine Einschränkungen bei der Krankenkassenwahl.
Sobald Sie eine neue Krankenkasse gewählt haben, teilt diese dem Rentenversicherungsträger den Wechsel mit und die Beiträge von der Rente werden an die neue Krankenkasse weitergeleitet.